Stand: 24.06.2022 10:12 Uhr
Der Bundestag diskutiert erstmals über eine Neuregelung der Sterbehilfe. Es liegen drei Anträge auf dem Tisch, die alle bereits kritisiert wurden. Verbände beklagen meist, dass die Suizidprävention vernachlässigt wird.
Vor der ersten Beratung des Bundestages zu einer Neuregelung der Sterbehilfe kritisierten Patientenanwälte die drei bestehenden Anträge.
Wenn der Bundestag die organisierte Sterbehilfe regeln wolle, müsse die Selbstbestimmung der Sterbewilligen gestärkt und der Schutz vor Fremdbestimmung gewährleistet werden, sagte der Leiter der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Eugen Brysch, der „Neuen Osnabrücker “. Zeitung“ „Keiner der drei Gesetzentwürfe kann diesen Ansprüchen gerecht werden.“
“Suizidprävention steht oft daneben”
Geplante Pflichtkonsultationen gingen an der Realität vorbei, sagte Brysch. Es sei „unmöglich, autonome Entscheidungen mit universellen Kategorien zu messen“, sagte Brysch. Zudem reichten medizinische und pflegerische Angebote derzeit nicht aus, um die Selbstbestimmung zu stärken und Fremdbestimmung auszuschließen, warnte er. Auch Psychotherapie und würdeerhaltende Pflege sind für viele todkranke, lebensfrohe oder psychisch kranke Menschen oft unerreichbar.
„Die Suizidprävention wird zu oft vernachlässigt. Das lässt sich mit einem zusätzlichen Suizidpräventionsgesetz nicht von heute auf morgen ändern“, sagte Brysch. Um die Autonomie der Sterbewilligen zu wahren, muss der Bundestag die Sterbehilfe gegen Geld als Mindestkonsens verbieten.
Darüber hinaus sollte das Handeln des einzelnen Euthanasiepraktikers im Mittelpunkt des Strafrechts stehen. „Ihr Handeln erfordert ein Höchstmaß an Sachverstand und sie müssen sicher sein, dass der Suizid selbstbestimmt ist.“ Jeder Suizid müsse „persönlich sicherstellen, dass die Entscheidung ohne Einfluss und Druck anderer getroffen wird“.
Drei Entwürfe stehen zur Diskussion
Im Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht das „Verbot der gewerblichen Suizidförderung“ aufgehoben. Er entschied, dass das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben auch das Recht beinhaltet, sich das Leben zu nehmen und dabei die Hilfe anderer in Anspruch zu nehmen. Seitdem können Organisationen, die diese Form der Sterbehilfe anbieten oder vermitteln, in Deutschland legal tätig werden.
Um die Euthanasie neu zu regeln, gibt es drei Anträge, die zwischen den Fraktionen erarbeitet wurden und um 12.00 Uhr in erster Lesung im Bundestag beraten werden. Einer der Entwürfe für neue Regelungen sieht unter anderem das Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe und die Verpflichtung zur vorherigen Beratung vor.
Andere Personalbesetzungen sehen liberalere Regelungen vor, sind aber auch an bestimmte Auflagen oder Beratungsleistungen geknüpft. Anträge müssen noch in Ausschüssen beraten werden. Eine Entscheidung des Bundestages wird erst im Herbst erwartet.
Berufsverbände drängen auf schnelle Präventionsregelungen
Neben Patientenschützern kritisierten auch die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) und der Deutsche Verband Hospiz und Palliativmedizin (DHPV) die drei Gesetzentwürfe.
Sie bewerteten die Forderung nach Stärkung der Suizidprävention als zu unverbindlich und drängten auf eine schnelle gesetzliche Regelung. Dies muss vor einer Neuregelung der Sterbehilfe erfolgen. „Bevor staatlich geförderte Suizidbeihilfe in Betracht gezogen oder gar gesetzlich verankert wird, muss die Suizidprävention dringend gestärkt werden“, sagte DHPV-Präsident Winfried Hardinghaus.
Nach den Worten von DHPV-Geschäftsführer Benno Bolze wird mit den Scheinen „ein Wertpapier verkauft, das es gar nicht gibt“. Laut Bolze sind die Gesetze eher auf einen „sicheren Einstiegspunkt“ ausgerichtet und weniger darauf ausgerichtet, Menschen am Suizid zu hindern.
Weitere Selbstmorde wurden befürchtet
Nach Einschätzung der beiden Berufsverbände wird die Zahl der Suizide mit einer gesetzlichen Regelung steigen, ohne dass die sogenannten harten Suizide zurückgehen. Dies wurde beispielsweise durch Vorstöße in Belgien und den Niederlanden nahegelegt. Mit der gesetzlichen Regelung der Sterbehilfe werde erstmals ein geregelter Weg zur Selbsttötung zur Verfügung gestellt, kritisierte die Präsidentin der DGS, Ute Lewitzka.
DGS-Vizepräsident Uwe Sperling stellte fest, dass Entscheidungen zum Suizid “meist bei großer emotionaler Belastung getroffen werden, so dass man so nicht weiterleben kann”. Hier sind vor allem Unterstützungsangebote gefragt. Hospizarbeit und Palliativpflege spielen eine Schlüsselrolle. Verbände bestanden auch darauf, dass keine Person oder Organisation gezwungen werden sollte, sich an assistiertem Suizid zu beteiligen.
Auch kirchliche Wohlfahrtsverbände, Diakonie und Caritas fordern ein Suizidpräventionsgesetz. „Das Parlament muss jetzt gesetzliche Regelungen schaffen, die verhindern, dass sich Menschen angesichts von Suizidangeboten rechtfertigen müssen“, sagte Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa. „Ein Gesetz zur Suizidprävention ist absolut notwendig und wäre ein starkes gesellschaftliches Signal des Parlaments für eine ausgewogene Balance zwischen Lebensschutz und Selbstbestimmung“, sagte Diakonie-Präsident Ulrich Lilie.