Stand: 25.05.2022 09:57 Uhr
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Eltern mit mehreren Kindern künftig stärker bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung entlastet werden sollen. Bei der Kranken- und Rentenversicherung muss sich dagegen nichts ändern.
Von Gigi Deppe, ARD-Rechtsabteilung
Tatsächlich muss die Pflegeversicherung verbessert werden. Laut Bundesverfassungsgericht reicht es nicht aus, dass Menschen ohne Kinder seit einem früheren Urteil höhere Beiträge zahlen müssen. Eltern mit mehreren Kindern sollen bis spätestens Ende Juli 2023 noch mehr entlastet werden.
Das Gericht sagt, Familien seien auch beim zweiten Kind benachteiligt, weil sie je nach Kinderzahl deutlich höhere Kosten hätten und weil mindestens ein Elternteil wieder berufstätig sein müsse. Diese Unannehmlichkeiten würden in der Pflegeversicherung nicht ausreichend kompensiert.
Keine Änderungen in der Renten- und Krankenversicherung
Anders bei der Rentenversicherung: Elternzeiten würden bereits anerkannt. Und bei der Krankenversicherung ist der Gesetzgeber Eltern mit mehreren Kindern bei der beitragsfreien Familienversicherung bereits sehr entgegengekommen. Denn Kinderlose würden bereits einen Solidaritätsbeitrag leisten. An der Renten- und Krankenversicherung soll sich daher nichts ändern.
Aktenzeichen: 1 BvL 3/18, 1 BvR 717/16 und andere