Das Gericht reduziert die Strafe des wegen Vergewaltigung verurteilten ehemaligen ÖVP-Bürgermeisters

Die Strafe wurde von siebeneinhalb Jahren auf sieben Jahre Haft herabgesetzt. 7.000 Euro wurden bereits an das Opfer gezahlt. Das Urteil ist nun rechtskräftig. Der ehemalige Bürgermeister bestreitet die Vorwürfe noch immer.

Das Oberlandesgericht Linz (OLG) hat am Montag die Strafe gegen einen ehemaligen ÖVP-Bürgermeister und oberösterreichischen Landtagsabgeordneten wegen Vergewaltigung von siebeneinhalb Jahren auf sieben Jahre herabgesetzt. Er begrüße die Berufung des Angeklagten, da er dem Opfer die vom erstinstanzlichen Gericht zugesprochenen 7.000 Euro bereits ausgezahlt habe.

Zudem folgte das Landgericht der Argumentation des Verteidigers, ihm sei durch die lange Haftstrafe die Möglichkeit genommen worden, in ein normales Leben zurückzukehren. Der ehemalige Kommunalpolitiker hatte mit tränenerstickter Stimme bekräftigt: “Jeder Tag im Gefängnis ist einer mehr, weil ich weiß, dass ich unschuldig bin.” Er bestritt auch, in den Medien „als Sexmonster gestylt“ worden zu sein. Am Sonntag rief deshalb eine Bürgerinitiative auf dem Platz seiner Heimatstadt in Oberösterreich zu einer „Kundgebung der friedlichen Solidarität“ auf.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine höhere Strafe

Die Staatsanwaltschaft hingegen forderte eine höhere Strafe und kritisierte, dass das Opfer der Urheber der Ereignisse gewesen sei und der Ortsvorsteher seine Position missbraucht habe. Zwischen 2014 und 2016 belästigte der Ex-Politiker eine Mitarbeiterin zweimal sexuell, vergewaltigte sie dreimal und verleumdete sie, als er schließlich sein Schweigen brach. Dafür erhielt er zunächst siebeneinhalb Jahre Haft. Er erhob Nichtigkeitsbeschwerde vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) und legte gegen das Urteil Revision beim OLG ein.

Der OGH hatte die Klage bereits im Oktober abgewiesen und den Mann des Angeklagten für schuldig erklärt. Mit der Entscheidung des Landgerichts vom Montag, die Strafe auf sieben Jahre herabzusetzen, ist die Strafe nun rechtskräftig.

Ehre vor ein paar Tagen

Wenige Tage vor der Entscheidung über seine Anfechtungsklage wurde der Politiker von der zuständigen Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) für seine langjährige Tätigkeit als Präsident eines Landesverbandes geehrt. Der Verurteilte ist über Unterorganisationen immer noch Mitglied der ÖVP: Die ÖAAB will ihn ausschließen, er hat während der Haftzeit auf seine Mitgliedschaft im Seniorenverband verzichtet.

Wenige Tage vor der Entscheidung über seine Anfechtungsklage wurde der Politiker von der zuständigen Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) für seine langjährige Tätigkeit als Präsident eines Landesverbandes geehrt. Die Landespartei teilte am Montagnachmittag mit, dass „die betroffene Person seit einigen Tagen kein Mitglied der OÖVP und ihrer Unterorganisationen ist“.

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