Die der APA vorliegende Akte umfasst 19 Seiten. Unter dem Motto „Kärntner Beteiligungsverwaltung, Lilihill Aviation City Beteiligung GmbH; Abtretungsangebot (Kaufoption) zur Abtretung der Geschäftsanteile der Kärntner Flughafen Betriebsgesellschaft mbH; Die Genehmigung nach § 26 Z. 3 K BVG „ist eine lückenlose Dokumentation der Ereignisse der letzten Jahre. Sie beginnt mit den Verkaufsverhandlungen, dann geht es darum, was am Flughafen seit der Privatisierung passiert ist und was nicht passiert ist.
Vorwürfe
Gegen den Betreiber Lilihill, der dem Immobilieninvestor Franz Peter Orasch gehört, werden schwere Klagen erhoben. Dort heißt es wörtlich: „Dringende und teilweise gesetzlich vorgeschriebene Investitionen wurden im Strategieplan auf 10.915.300 € bis 2021 festgelegt und Lilihill hat eine Summe von rund 6.862.500 € als notwendig erwogen und zugesagt, um den Standort zu sichern, berichtete die Kärnten Beteiligungsverwaltung seit der Teilprivatisierung , kein einziger Antrag zur Umsetzung dieser Maßnahmen sei bei der Generalversammlung eingereicht worden, sondern nur “Sie haben in die Sicherheit investiert”.
Wird die Entscheidung verschoben?
Gruber sprach vor dem Treffen davon, einen “Plan B” für den Flughafen entwickelt zu haben. Dieser Plan B ist jedenfalls nicht in der Akte. Das Fehlen konkreter Maßnahmen nach einem möglichen Rückkauf war von Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) kritisiert worden. Er plädiert dafür, die Kaufoption zu verschieben und bis dieses Jahr abzuwarten: Der Vertrag mit Lilihill sieht vor, dass die öffentliche Hand den Flughafen zu einem Festpreis zurückkaufen kann, wenn die Zahl der Passagiere unter 100.000 sinkt. 2021 lag die Zahl der Fahrgäste bei knapp 30.000, 2019 waren es noch mehr als 200.000. Wird die Option in diesem Jahr ausgeübt, müssen laut Regierungsgesetz maximal 2,59 Millionen Euro gezahlt werden. Wird die Option erst im nächsten Jahr ausgeübt, läge die Summe bei 3,24 Millionen Euro.
ein Rechtsstreit droht
Da Lilihill angekündigt hat, alle möglichen rechtlichen Schritte gegen den Rückkauf einzuleiten, droht ein einjähriger Rechtsstreit. Ein von der KBV in Auftrag gegebenes Gutachten stellt fest, dass die Ausübung der Kaufoption „für das Jahr 2021 auch mit einem gewissen Vollstreckungsrisiko (zum Beispiel Gerichtskosten) behaftet wäre, weil die Rechtslage nicht eindeutig beschreibbar ist“. . Ein Gutachten im Auftrag der Stadt Klagenfurt, die 5 Prozent an der Betreibergesellschaft des Flughafens hält, spricht von einem relativ hohen Prozessrisiko.
Niemand rechnet damit, dass die SPÖ Grubers Bitte plötzlich akzeptiert. Die Flughafensignale sind also ziemlich schlecht.