Das Gericht ordnete eine Maßnahme der Krankenhauseinweisung zur Behandlung der Männersucht an. Eine davon hat er vor zwei Jahren in einem Messzentrum begonnen. Der Vorsitzende Richter soll bei der Urteilseröffnung gesagt haben, er sei fähig, willens und behandlungsbedürftig. Der Verdächtige war jahrelang drogenabhängig. Ruben K.* sitzt seit der Tatnacht in Untersuchungshaft.
Ende Dezember 2014 tötete der Sohn eines wohlhabenden Galeristen seinen guten Freund Alex Faber (†23) brutal in der elterlichen Wohnung in Küsnacht an der Zürcher Goldküste. K. schlug Faber mit einem schweren Leuchter auf den Kopf und schlug dem Opfer eine Kerze in den Hals.
Beide hatten zuvor Drogen konsumiert. Er hatte seine damalige Freundin etwa zwei Monate zuvor in einem Londoner Hotel vergewaltigt.
In den siebeneinhalb Jahren seit der Tat haben alle Gerichte geurteilt. Die vierte Entscheidung liegt nun vor. Im Mittelpunkt stand die Frage nach der Schuld der Deutschen an dem Mord. Die Verteidigung behauptete, sein Geständnis sei durch Folter erzwungen worden. Die Staatsanwaltschaft hingegen sah die Gesamtschuld.
Der Fall wurde nach dem Urteil von 2017 wieder aufgenommen
2017 verurteilte das Bezirksgericht Meilen ZH den Deutschen wegen vorsätzlichen Mordes, Vergewaltigung und sexueller Nötigung zu 12,5 Jahren Gefängnis. Er bat um ambulante Therapie.
2019 hob der Oberste Gerichtshof dieses Urteil auf. Er erkannte die selbstverschuldete Behinderung an und verhängte die maximal zulässige Freiheitsstrafe von 3 Jahren. Außerdem ordnete er eine stationäre Maßnahme an. Er sprach den Angeklagten des Sexualdelikts frei, doch den Aussagen der Frau wurde nicht geglaubt.
Das Bundesgericht hob das Urteil im Jahr 2021 auf und ordnete an, dass der Oberste Gerichtshof den Fall beider Straftaten erneut prüfen sollte. Diesmal hat der Oberste Gerichtshof die Aussagen der Frau als glaubwürdig bezeichnet. Alle Beweise hätten ihn davon überzeugt, dass der Vorfall wie beschrieben stattgefunden hatte. Die Folge war eine Verurteilung wegen Vergewaltigung.
In Bezug auf den Mord hat der Präsident erklärt, dass der Angeklagte nach dem Verbrechen in seinen ersten Aussagen bei der Polizei nicht den Eindruck einer Halluzination gemacht habe. Erst in späteren Vernehmungen tauchten Schilderungen einer zunehmend verzerrten Wahrnehmung des Geschehens auf.
Es geht um Kokain und Ketamin
Der Angeklagte hatte angegeben, vor der Tat wenig Kokain und Ketamin konsumiert zu haben, was auch vom Institut für Rechtsmedizin bestätigt wurde. Nach eigenen Angaben hat er seinen Freund im Laufe des Gesprächs wohl als seinen Freund wahrgenommen und nicht als „Alien“, wie er dem psychiatrischen Gutachter gesagt hatte.
Der Oberste Gerichtshof kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt nicht ganz unschuldig war. Im Laufe des Gesprächs habe es Phasen gegeben, “in denen er hätte aufhören können”, seinen Freund zu schlagen, sagte der Richter. Die Verantwortung wurde jedoch stark reduziert. Sonst hätte die Strafe “wahrscheinlich nicht weniger als 18 Jahre” betragen.
In dieser langen Zeit mit all den unterschiedlichen Urteilen sei er durch eine „beispiellose Achterbahnfahrt“ gegangen, sagte der Richter. Man muss ihm anrechnen, dass er ihn belästigt hat. Und „nehmen wir es ihm ab“, der heute alles bereut. Doch jetzt wurde K. viel härter verurteilt, nämlich im Jahr 2019: Der High Court hat seine eigene Strafe vervierfacht. (SDA)
*Name geändert