- Der Bundesrat treibt die Umsetzung der globalen Mindeststeuer für Unternehmen voran.
- Er schlägt dem Parlament vor, ein Viertel der Mehreinnahmen an den Bund zurückzuzahlen.
- Beteiligt sind auch die kantonalen und kommunalen Finanzdirektoren.
Finanzminister Ueli Maurer präsentierte die Botschaft zum Bundesbeschluss über die Sonderbesteuerung von Grossunternehmen. Dabei geht es um die Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft.
Zusatzsteuer für internationale Unternehmen
Das Hauptziel ist es, das Wegfließen der Steuerbemessungsgrundlage zu verhindern. „Wir brauchen diese Milchkühe im Stall“, würde ich als Landwirt sagen. Und das sind die großen Unternehmen“, sagte Maurer gegenüber Reportern.
In der Vernehmlassung unterstützten die meisten Kantone und Städte die Pläne des Bundesrates. Diese sehen vor, dass große international tätige Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro ab Anfang 2024 auch in der Schweiz eine Mindeststeuer von 15 Prozent zahlen müssen.
Kalendersatz für Mindeststeuer
Öffnen Sie die Schachtel. Schließen Sie die Schachtel
Unter Zeitdruck entschied sich der Bundesrat für ein schrittweises Vorgehen. Mit einer neuen Verfassungsnorm, die Anfang 2024 umgesetzt werden soll, wird die Bundesregierung ermächtigt, das OECD/G20-Projekt umzusetzen.
Über den entsprechenden Bundesbeschluss entscheidet dann das Parlament, im Frühsommer Volk und Stände. In einem zweiten Schritt will der Bundesrat die Mindestbesteuerung mittels Übergangsverordnung regeln. Erst dann soll ein Bundesgesetz die Verordnung ersetzen.
Dies soll durch die sogenannte Zusatzsteuer erreicht werden, die die Differenz zwischen der niedrigsten Steuer und der Mindeststeuer abdeckt. Etwa 2.000 Unternehmen sind betroffen.
Nicht nur die Kantone profitieren
Ursprünglich sollten die Kantone vollumfänglich von den Mehreinnahmen profitieren. Dieser Punkt wurde jedoch in der Konsultation kritisiert. Die Mitte-Links-Partei und sogar mehrere Kantone forderten, dass auch der Bund eine Quote erhält.
Nun gibt der Bundesrat nach. Er schlägt vor, dass sich der Bund mit 25 Prozent an den zusätzlichen Steuereinnahmen beteiligt und diese Mittel zugunsten des Wirtschaftsstandorts Schweiz einsetzt. Zusätzliche Mittel sollten verwendet werden, um die zusätzlichen Kosten in der National Financial Equivalence (NFA) zu decken.
Mehr Fachkräfte aus dem Ausland?
Öffnen Sie die Schachtel. Schließen Sie die Schachtel
Bildunterschrift: Schlussstein
Laut Finanzminister Maurer soll die Attraktivität der Schweiz als Wirtschaftsstandort gesteigert werden, um künftig höhere Steuern für internationale Unternehmen auszugleichen. „Vielleicht sollten wir die Drittlandsquoten speziell für diese Unternehmen etwas erhöhen“, sagte er. Das gilt zum Beispiel für Bereiche der Forschung oder der Informatik. Sie müssen sicherstellen, dass diese Unternehmen die benötigten Fachkräfte einstellen können.
Damit ist das Projekt für den Bund haushaltsneutral. Die anderen drei Viertel der Einnahmen sollen gemäss der neuen Vorlage den Kantonen zufallen. Die Kantone, die gezwungen sind, die Unternehmenssteuer zu erhöhen, erhalten damit die Möglichkeit, die Standortattraktivität zu sichern.
Die Kantone verlangen eine Analyse
Wichtig ist dem Bundesrat auch, dass die Umsetzung durch die Kantone dem Fiskalföderalismus Rechnung trägt. Zudem soll die bestehende Verfassungsregelung, wonach der Kantonsanteil an einer direkten Bundessteuer mindestens 17 Prozent beträgt, bestehen bleiben und auch bei der Umsetzung des OECD/G20-Projekts Anwendung finden.
Einige Kantone äußern jedoch Bedenken, dass die Umlage die interkantonalen Disparitäten verstärken könnte. Sie fordern daher, die Auswirkungen der Reform auf den Finanz- und Lastenausgleich im Rahmen des Effizienzberichts 2026–2029 auf Basis aktueller Haushaltsdaten vertieft zu analysieren.
Kurzfristig mehr Geld in der Staatskasse
Die finanziellen Auswirkungen der Reform können derzeit nicht verlässlich abgeschätzt werden. Schätzungen gehen von kurzfristigen jährlichen Mehreinnahmen für Bund und Kantone zwischen 1 und 2,5 Milliarden Franken aus. Gemäss Verteilungsschlüssel gingen zwischen 250 und 650 Millionen Franken an den Bund und zwischen 800 und knapp 2 Milliarden Franken an die Kantone.
Reaktionen gehen auseinander
Öffnen Sie die Schachtel. Schließen Sie die Schachtel
Die ersten Reaktionen auf die Vorschläge des Bundesrates sind sehr unterschiedlich: Die entwicklungspolitische Organisation Alliance Süd etwa will, dass alle Mehreinnahmen an den Bund gehen. Dann soll das Geld im Sinne der Steuergerechtigkeit an die ärmsten Länder zurückfließen. Der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse seinerseits begrüsst den Vorschlag und das Verfahren, alle Mehreinnahmen sollen aber «ordentlich» ausschliesslich an die Kantone gehen.