In öffentlichen Verkehrsmitteln, Lebensmittelgeschäften oder Apotheken muss eine FFP2-Maske getragen werden. Diese endet am 1. Juni. Denn die FFP2-Maskenpflicht wird für 3 Monate ausgesetzt. Das gaben Gesundheitsminister Johannes Rauch und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler am Dienstag bekannt.
In Krankenhäusern, Pflegeheimen, Pflegeheimen und Arztpraxen besteht weiterhin Maskenpflicht. In Apotheken gilt die Maskenpflicht nur, wenn auch Kronentests angeboten werden. Die Impfpflicht bleibt ausgesetzt. Wie es mit der Masken- und Impfpflicht im Herbst weitergeht, ist unklar.