Deutschland fehlt es an Fachkräften
Der erste Bezirk rückt von der Impfpflicht für Pflegekräfte ab
Stand: 10:39 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
“Eine obligatorische umfragebasierte Impfung kann nicht eingeführt werden”
Keine Maskenpflicht, keine Impfpflicht und jetzt auch noch eine Quarantänepflicht, die niemand wirklich kontrolliert. Haben wir den Kampf gegen Corona gewonnen oder einfach aufgegeben? WELT-Wissenschaftsexperte Hendrik Streeck fordert mehr Pragmatismus.
Ein Landkreis des Freistaates Sachsen verzichtet auf die Impfpflicht für Pflegekräfte. Der Grund ist offensichtlich der Mangel an Mitarbeitern. In Mecklenburg-Vorpommern werden Einrichtungen noch einmal daran erinnert, dass alle ungeimpften Pflegekräfte in einer Datenbank erfasst werden sollen.
Der sächsische Landkreis Mittelsachsen im Freistaat Sachsen teilte am Donnerstag mit, das Gesundheitsamt habe bereits 1.200 ungeimpften Pflegekräften schriftlich bestätigt, dass sie ihre Tätigkeit uneingeschränkt weiter ausüben könnten. Dem Bericht zufolge sei der Landkreis in der Corona-Pandemie vom nationalen Vorgehen abgewichen und habe darauf verzichtet, Betroffene anzuhören und mit Bußgeldern und Einreiseverboten zu drohen.
Vielmehr wurden Pflegeeinrichtungen gefragt, ob die Versorgungssicherheit gefährdet wäre, wenn ungeimpften Mitarbeitern der Zutritt verwehrt würde.
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Anders im Norden: Dort sieht das Gesundheitsministerium Mecklenburg-Vorpommern Nachholbedarf bei der Information ungeimpfter Beschäftigter über einrichtungsbezogene Impfpflichten. Es sei nicht auszuschließen, dass Unternehmen und Institutionen ihren Prüf- und Meldepflichten nicht nachgekommen seien, sagte Ministeriumssprecher Alexander Kujat am Freitag auf Nachfrage.
Mitarbeiter müssen gemeldet werden
Ende Mai wurden die Gesundheitsämter erneut in einem Schreiben aufgefordert, sich an Institutionen und Unternehmen zu wenden. „Hier besteht dringender Handlungsbedarf“, heißt es in einer Pressemitteilung des Landkreises Vorpommern-Rügen. Betroffene Stellen werden gebeten, Mitarbeiter, die die geforderten Nachweise noch nicht erbracht haben oder Zweifel an der Echtheit der geforderten Nachweise bestehen, über die Plattform „Impf-MV“ zu melden. Der Distrikt wies auch darauf hin, dass das Versäumnis, solche Berichte zu erstellen, illegal ist und zu einer Geldstrafe führen kann.
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Nach jüngsten Erhebungen des Schweriner Gesundheitsministeriums sind fast 7.600 Pflegekräfte und Mitarbeiter von Leistungserbringern in Einrichtungen Mecklenburg-Vorpommerns nicht gegen das Corona-Virus geimpft oder von einer Infektion genesen.
Obwohl mehr als 1.000 ungeimpfte Pflegekräfte bereits die Erlaubnis erhalten haben, ihre Arbeit in Sachsen fortzusetzen, ist im Nordosten nach Angaben des Gesundheitsministeriums noch keine Entscheidung gefallen. Mit den ersten Meldungen ist Ende Juni oder Anfang Juli zu rechnen. In MV stecken die Behörden mitten im geplanten Verwaltungsverfahren. Jeder Benachrichtigung gingen Anhörungsschreiben zur Klärung des Sachverhalts voraus.
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