Gepostet am 13. Juni 2022, 15:01 Uhr
Lüssel wurde nach Ausbruch der Krebspest in mehreren Gemeinden vom Kanton Basel zum Sperrgebiet erklärt.
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Eine tote, von der Krebspest befallene Krabbe: In Lüssel im Laufental wurde nach Ausbruch der Seuche ein Sperrgebiet eingerichtet.
Koordinationsstelle Schweizer Krabben / Peter Jean-Richard
Im Sperrgebiet sollten Hunde Wasser meiden und Kleidung und Ausrüstung, die mit Wasser in Berührung gekommen sind, desinfizieren und anschließend trocknen. Auch das Fischen ist verboten.
Wikipedia / Artikel
Die Lüssel verläuft von Lauwil über Brislach nach Zwingen, wo sie in die Birs mündet.
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Hunde sollten verhindern, dass Wasser und Kleidung und Ausrüstung, die mit Wasser in Kontakt gekommen sind, desinfiziert und anschließend getrocknet werden. Auch das Fischen ist verboten. Nach einem Ausbruch der Krebspest hat der Kanton Basel den Flusslauf der Lüssel in mehreren Gemeinden zur Sperrzone erklärt. Das teilte das Amt für Lebensmittel- und Veterinärsicherheit am Montag mit. Betroffen sind die Gemeinden Lauwil, Brislach und Zwingen.
Im Kanton Solothurn wurden Ende Mai in Lüssel tote Krähenkrebse gefunden. Bis dahin hatten Studien einen Befall mit der Krabbenpest bestätigt. Die Garnelenpest ist eine akute Pilzkrankheit, die für einheimische Garnelen fast immer tödlich verläuft. Der Erreger ist ein Pilz, der tote Krabben lange überdauert und Sporen bildet, die bis zu fünf Tage im Wasser überleben. Die Behörden sagen, dass die Krankheit für Menschen, Haustiere und Fische harmlos ist.
Wie in diesem Fall die Pest in Lüssel eingedrungen ist, ist unklar. Sie wurden möglicherweise durch kontaminiertes Wasser von Fanggeräten, Stiefeln oder Booten in neue Gewässer gebracht. Auch gebietsfremde Krebsarten sind eine häufige Infektionsquelle, da sie die Krebspest übertragen, sich aber im Gegensatz zu einheimischen nicht anstecken. Indigene Völker sind ohnehin schon in den letzten 50 Jahren stark zurückgegangen, weil ihr Lebensraum zunehmend verdrängt wurde.
Mit der Einrichtung eines Sperrgebiets muss nun die Ausbreitung der Krebspest auf andere Gewässer verhindert werden. Tote Krebse im Sperrgebiet müssen dem Forstamt Basel gemeldet werden. Wenn sie nicht als Lebensmittel verwendet werden, müssen sie bei einer zugelassenen Kanal-Sammelstelle entsorgt werden.
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