Krone: Justizministerin kritisiert Lauterbachs Vorstoß zur möglichen Maskenpflicht ab Herbst 2022

Pandemie Deutschlands

Justizministerin kritisiert Lauterbachs Vorstoß, ab Herbst eine Maskenpflicht einzuführen

Stand: 13:46 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Diese Maßnahmen werden in Deutschland gegen Pocken ergriffen

Nach dem Auftreten der ersten Pockenfälle in Deutschland müssen nun Eindämmungsmaßnahmen ergriffen werden. Gesundheitsminister Lauterbach, der Leiter des RKI Wieler und der Präsident der Bundesärztekammer Reinhardt informieren hier über Quarantänezeiten und Impfempfehlungen.

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Der Bundesgesundheitsminister hatte gegenüber “Markus Lanz” angekündigt, im Falle einer neuen Corona-Welle wieder eine Maskenpflicht im Inneren einführen zu wollen. Nun stellt sich die Justizministerin dagegen und fordert zunächst eine Bewertung der Maßnahmen.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat die Initiative von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kritisiert, sich auf eine mögliche Maskenpflicht ab Herbst vorzubereiten. „Ich bin dafür, sich an Recht und Ordnung zu halten. Das gibt eine Einschätzung“, sagte Buschmann den Funke-Zeitungen (Freitagausgaben).

Lauterbach kündigte am Mittwochabend in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“ an, für den Herbst die Möglichkeit schaffen zu wollen, im Falle einer neuen Corona-Welle wieder eine Maskenpflicht zu machen. Lauterbach hält es im Rahmen seiner Arbeiten zum im September auslaufenden Infektionsschutzgesetz für „unbedingt erforderlich“, die Möglichkeit des Tragens von Masken im Innenbereich zu ermöglichen.

Die Ergebnisse der Evaluation müssten „unbedingt“ berücksichtigt werden, „bevor wir uns vorschnell auf einzelne Maßnahmen festlegen“, sagte Buschmann.

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In die gleiche Richtung vertritt auch FDP-Vizepräsident Wolfgang Kubicki. Er forderte eine parlamentarische Überprüfung der Crown-Politik und stellte klar, dass seine Partei mögliche erneute Beschränkungen im Herbst nur unter strengen Auflagen unterstützen werde. „Es wird keinen Herbst und Winter mehr geben, in dem Grundrechte durch einen diffusen Datennebel eingeschränkt werden“, sagte der Vizepräsident des Bundestages der Deutschen Presse-Agentur.

In mehr als zwei Jahren Pandemie sei es dem Bundesgesundheitsministerium und dem Robert-Koch-Institut nicht gelungen, vernünftig verwertbare Daten zu erheben, kritisierte Kubicki. Die Freien Demokraten werden das Infektionsschutzgesetz nur noch einmal ändern, um im Herbst wieder Corona-Einschränkungen zu ermöglichen, wenn sich die Änderung wissenschaftlich begründen lässt.

Nach dem aktuellen Infektionsschutzgesetz ist in einigen Bereichen, etwa bei Arztbesuchen oder im öffentlichen Nahverkehr, weiterhin eine Maskenpflicht erlaubt, an Schulen kann es weiterhin zu Testpflichten kommen. Um weitere Maßnahmen anzuordnen, müssen die Bundesländer die Regionen durch Beschluss des Landtags zu Brennpunkten erklären. Alle diese Regeln können per Gesetz nur bis zum 23. September angewendet werden.

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