Der Entschließungsantrag zum Schutz des humanitären Völkerrechts in der Ukraine wird einstimmig angenommen
Wien (OTS) – Bei seiner Sitzung am Mittwoch billigte der Menschenrechtsausschuss die Forderung nach Einhaltung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts in der Ukraine und individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit. „Es ist ein wichtiges Zeichen, dass wir uns mit der Situation des russischen Angriffskrieges in der Ukraine und der schrecklichen Lage der Menschen in diesem Land in den Menschenrechtsausschuss begeben. Besonders besorgt sind wir über Kriegsgefangene“, sagte die ÖVP. Menschenrechtssprecherin Abg. Gudrun Kügler.
„Auch im Krieg gibt es Regeln zu befolgen. Die Regeln des humanitären Völkerrechts sind rote Linien, die aufgrund des unbeschreiblichen Leids, das Kriege verursachen, im Völkerrecht entstanden sind“, sagte Kugler. Insbesondere der Schutz gefährdeter Personen – darunter Frauen, Menschen mit Behinderungen und Kinder – muss gewährleistet sein.
Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit stellen schwere Verletzungen des Völkerrechts dar. Im Hinblick auf den russischen Angriffskrieg in der Ukraine gibt es zahlreiche Hinweise auf systematische Kriegsverbrechen wie Folter, Erschießungen, Verschwindenlassen, Luftangriffe auf Zivilisten und Vergewaltigung als strategisches Instrument. des Krieges.
Der Status des Internationalen Strafgerichtshofs mit der Feststellung der individuellen internationalen Strafverantwortung stelle einen Wendepunkt dar, erklärte Kugler. „Österreich unterstützt alle Schritte, die der Weltöffentlichkeit signalisieren, dass Kriegsverbrechen und schwere Verletzungen des humanitären Völkerrechts verboten und strafbar sind.“
Kugler: „Wir fordern daher mit dem heutigen Entschließungsantrag die Bundesregierung auf, sich innerhalb der Europäischen Union bilateral und in multilateralen Foren für die Einhaltung und Anwendung der Regeln des Völkerrechts, insbesondere des humanitären Völkerrechts und des Menschenrechts, einzusetzen Rechte, Menschenrechte sowie die unabhängige Untersuchung und Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen und Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht in der Ukraine und die Stärkung der internationalen Justiz.
„Als neutrales Land können wir insbesondere Kriegsgefangene unterstützen. Ich freue mich, dass Österreich mit der heutigen Bitte einstimmig die klare Position Österreichs zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts unterstreicht“, so Kugler abschließend. (Fertigstellung)
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