Gepostet am 25. Mai 2022, 4:33 Uhr
Ein 65-jähriger Mann, der getrennt von seiner Frau lebt, war aus Sorge um seine Frau mit Hilfe eines Schlossers in seine Wohnung eingedrungen. Die Frau war darüber nicht erfreut. Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Mann strafrechtlich.
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Mit Hilfe eines Schlossers betrat der Angeklagte die von ihm getrennte Wohnung seiner Frau. (Symbolfoto)
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Der Mann rief auch wiederholt die Notrufnummer 911 an, obwohl kein Notfall vorlag. (Symbolfoto)
Kapo SG
Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Mann strafrechtlich. (Symbolfoto)
20 Minuten / Shannon Zangger
Anfang dieses Jahres machte sich ein 65-jähriger Mann Sorgen um seine Frau, die von ihm getrennt war. Er wollte, dass die Polizei in der Wohnung der Frau anwesend war, da er seit den frühen Abendstunden nicht informiert worden war. Diese wurde verlegt und an der Stelle wurde nichts Besonderes gefunden: Die Fenster waren geschlossen, es gab kein Licht in der Wohnung. In der Wohnung fand die Polizei ihren Ehemann, der laut Bußgeldbescheid „offensichtlich unter Alkoholeinfluss“ stand. Er wurde gewarnt, dass keine Gefahr oder ein Notfall bestehe und er nach Hause zurückkehren solle. Das ging dem Mann offenbar nicht gut: In derselben Nacht rief er in 17 Minuten 18 Mal die Notrufnummer an. Also ging die Polizei zurück zum Haus der Frau, um dem Mann zu sagen, dass sie nicht ständig die Notrufnummer wählen solle und jetzt das Haus verlassen solle.
Das hat auch nicht funktioniert. Um 2.30 Uhr erhielt die Polizei einen weiteren Anruf. Diesmal jedoch von den Nachbarn. Er berichtete, dass jemand ein Loch in die Wohnung seines Nachbarn bohren wollte. Also kam die Polizei wieder. Auf der Stelle traf er den Schlosser. Diese habe ihrem Mann bereits die Tür geöffnet und die 65-Jährige habe die Wohnung betreten. Seine Frau, die von ihm getrennt ist, schlief im Bett. Doch über den unerwarteten „Besucher“ mitten in der Nacht schien sie nicht erfreut: Sie erstattete Strafanzeige.
Er fuhr betrunken zur Polizeiwache
Der Mann machte sich auch weiterer Delikte schuldig, wie im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft St. Gallen nachzulesen ist. Also fuhr er betrunken zu einer Polizeistation südlich von St. Louis County. Gallen. Es wurden mehrere Alkoholproben genommen, die Werte um 1,3 Promille anzeigten. Deshalb erhielt der Schweizer ein Fahrverbot bis fünf Uhr morgens. Dies hielt ihn jedoch nicht davon ab, kurz darauf den Parkplatz am Parkplatz der Polizeiwache zu verlassen. Kurz darauf wurde er von der Polizei kontrolliert und eine Blut- und Urinprobe verweigert. Ihm wurde vorübergehend der Führerschein entzogen. Am nächsten Tag kaufte der Mann ein neues Auto. Er fuhr ohne Kennzeichen oder Haftpflichtversicherung und natürlich ohne Führerschein, der am Vortag gemacht worden war. Er machte sich daher mehrerer Verstöße gegen das Verkehrsgesetz schuldig.
Bußgeld und bedingtes Bußgeld
Der 65-jährige Mann wurde kürzlich von der Staatsanwaltschaft zu einer bedingten Busse von 100 Tagessätzen von 150 Franken wegen mehrfachen Fehlalarms, mehrfachen Einbruchs, mehrfachen Fahrens ohne Fahrtüchtigkeit, Fahren ohne Kennzeichen und Haftpflichtversicherung und weiteren Delikten verurteilt . . . . Zudem muss er eine Busse von 3300 Franken bezahlen. Tut er dies nicht, muss er eine 33-tägige Haftstrafe absitzen. Zudem muss er die Verfahrenskosten von knapp 1200 Franken bezahlen. Der Sanktionsbescheid ist noch nicht rechtskräftig.