Nationalrat: Die Koalition will die Aufhebung der Impfpflicht noch vor dem Sommer beschliessen

Auch die Novellierung des Parteiengesetzes soll auf der Tagesordnung des Plenums nächste Woche stehen

Wien (PK) – ÖVP und Grüne wollen noch vor dem Sommer die angekündigte Abschaffung der Impfpflicht beschließen. Am Ende der heutigen Plenarsitzung wurde die Gesundheitskommission des Nationalrates aufgefordert, die Vorberatungen zum Gesetzentwurf bis zum 6. Juli mit einem Fristsetzungsantrag abzuschließen. Gleiches gilt für die Novellierungen des COVID-19-Maßnahmengesetzes und des Epidemiegesetzes sowie des Gesundheitstelematikgesetzes, die allerdings noch nicht viele konkrete Informationen enthalten. Bei der zügigen Aufhebung des Impfpflichtgesetzes erhielt die Koalition zwar Unterstützung von der FPÖ, ein von der Freiheitlichen Partei aus eigener Initiative eingebrachter Fristenantrag fand jedoch keine Mehrheit. Es hat auch eine Abschaffung der Impfung zum Gegenstand.

Auf Initiative der Koalitionsparteien wurden auch Fristen für andere Gesetzesvorschläge und Gesetzentwürfe gesetzt. Das gilt zum einen für die zur Diskussion stehende umfangreiche Novellierung des Parteiengesetzes, die auch auf der Tagesordnung der letzten Plenarsitzungen vor der Sommerpause Anfang Juli stehen wird. Allerdings ist noch unklar, ob die für die Beschlussfassung über die Novelle erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht wird; Neben der Koalition stimmten nur die NEOS für den Antrag auf Fristsetzung.

Andererseits muss der Haushaltsausschuss die Beratungen über zwei Anträge und zwei Gesetzentwürfe bis zum 5. Juli abschließen. Dies betrifft Zuschüsse zu den Energiekosten für Unternehmen mit hohem Energiebedarf, die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für den Ausstieg aus russischem Erdgas bei entsprechendem Bedarf, die Berücksichtigung der jüngsten Kompetenzänderungen in der Regierung im Jahr 2022 Bundeshaushalt und Bundesfinanzrahmengesetz sowie die Dotierung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds. Das Budget des Fonds wird künftig durch das Bundesfinanzgesetz und nicht durch das COVID-19-Fondsgesetz geregelt. (Ende Nationalrat) gs

Fragen und Kontakt:

Pressedienst der Direktion für parlamentarische Korrespondenz Tel. +43 1 40110/2272 pressedienst@parlament.gv.at www.facebook.com/OeParl www.twitter.com/oeparl

Leave a Comment

Your email address will not be published. Required fields are marked *