2014 nach Syrien gereist: Bundesgericht weist Klage eines jungen IS-Rückkehrers ab

Gepostet am 24. Mai 2022, 12:58 Uhr

Das Bundesgericht hat die bedingte Haftstrafe für einen jungen ISIS-Rückkehrer bestätigt.

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Der Bundesgerichtshof weist die Beschwerde eines jungen IS-Rückkehrers ab.

20min / Marvin Ancian

Im Februar 2019 verurteilte das Jugendgericht die junge Frau wegen Verstoßes gegen das IS-Verbot.

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Das Obergericht des Kantons Zürich hat das Urteil von 2020 in den wesentlichen Punkten bestätigt.

20min / Taddeo Cerletti

Im Dezember 2014 reiste die 15-Jährige dann mit ihrem 16-jährigen Bruder nach Syrien. Im Februar 2019 verurteilte das Jugendgericht Winterthur sie zu zehn Monaten Gefängnis. Zudem wurde eine ambulante Behandlung angeordnet und er musste sich regelmässig bei der Kantonspolizei melden. Das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte das Urteil 2020 in den wesentlichen Punkten. Das Gericht sah von der Anordnung einer ambulanten Massnahme nach Jugendrecht ab.

Daraufhin zog der Angeklagte zum Bundesgericht und beantragte Freispruch. Die Frau hatte unter anderem kritisiert, dass die Strafbestimmungen des Al-Qaida/ISIS-Rechts nicht spezifisch genug für ihre Verurteilung seien. Das Betreten von IS-Territorium sei grundsätzlich nicht strafbar, so die Frau. Das Bundesgericht sieht das anders und hat die Verurteilung der Frau nun bestätigt. Wie es in der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung heißt, weist es die Beschwerde der Betroffenen insoweit zurück.

Nähe der Aktion zu gegebenen kriminellen Aktivitäten des IS gegeben

Das Bundesgericht ist zum Schluss gekommen, dass das bis Ende 2022 geltende Al-Qaida-/ISIS-Gesetz in seinem Fall ordnungsgemäss angewandt wurde. Die tatsächliche Nähe der Tat zu den kriminellen Machenschaften des IS ist gegeben, wie es die Rechtsprechung verlangt. „Darüber hinaus ist nach den verbindlichen Feststellungen des Obersten Gerichtshofs klar, dass er sich auf die Reise begab, um die Gräueltaten des IS zu kennen, und dass er bereit war, als Mitglied der Gesellschaft am Leben des IS teilzunehmen“, fügte er hinzu. die Entscheidung geht weiter.

2014 reisten die Brüder nach Syrien. Der Bruder hatte dort eine Koranschule besucht und die ISIS-Logistik unterstützt, während das Mädchen Hausarbeit erledigte, sich um kleine Kinder kümmerte und Englisch unterrichtete. Beide standen in engem Kontakt mit ISIS-Anhängern und versuchten, Familie und Freunde in der Schweiz davon zu überzeugen, Kinder zu bekommen. Ein Jahr später kehrten die beiden jungen Männer in die Schweiz zurück. Sein Bruder hatte das Jugendgerichtsurteil akzeptiert.

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