9-Euro-Ticket Kommunen gegen „Kurzsommer ÖPNV“

Stand: 05.06.2022 12:13 Uhr

Das 9-Euro-Ticket soll als Entlastung von den hohen Lebenshaltungskosten dienen und die Nachfrage nach öffentlichen Verkehrsmitteln steigern. Allerdings ist die Aktion bis Ende August befristet. Deshalb fordern die Räte eine dauerhafte Lösung.

Nach der Fertigstellung des 9-Euro-Limited-Tickets fordern deutsche Kommunen eine dauerhafte wirtschaftliche Lösung für den Nahverkehr. „Wir brauchen keinen kurzen ÖPNV-Sommer, sondern ein ÖPNV-Land auf Bundesebene“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, dem „Handelsblatt“. „Deshalb müssen wir darüber nachdenken, mit einem bundesweit einheitlichen und vergünstigten Ticket weiterzumachen.“

Eintritt 9 Euro bis August

Von Juni bis einschließlich August können Bürger den Nahverkehr im ganzen Land für neun Euro im Monat nutzen. Die Versorgung ist angesichts der hohen Lebenshaltungskosten heute eine Erleichterung. Außerdem müssen Sie Angaben zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel machen.

Insbesondere die Bundesländer fordern bereits mehr Investitionen in den Ausbau des Nahverkehrs. Der Nahverkehr brauche nach dem 9-Euro-Ticket „dringend eine solide finanzielle Basis, denn eine dauerhaft günstige Tarifstruktur dürfe auf keinen Fall zu Gebotskürzungen führen“, sagte Landsberg.

Nur mit einer dauerhaften Aufstockung der Mittel von Bund und Ländern würden die notwendigen Flächen geschaffen, um mehr Busse und Bahnen verkehren zu lassen und auch das Tarifangebot deutlich zu verbessern.

Der Verbraucherverband fordert ein Preismoratorium

Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) forderte „konsequent niedrige Ticketpreise“, um den Nahverkehr zu stärken und Fahrgäste zu halten. „Deshalb sollte die Bundesregierung ein Preismoratorium für Bus und Bahn beschließen und in einen kundenfreundlichen ÖPNV und attraktive Angebote investieren“, sagte die kommissarische Geschäftsführerin Jutta Gurkmann dem Handelsblatt.

Als weitere Fördermöglichkeit schlug der vzbv die „Begünstigtenförderung“ vor. Dabei geht es um die Finanzierung von Unternehmern, Gewerbetreibenden oder Privatpersonen, deren Immobilien beispielsweise durch eine gute ÖPNV-Anbindung an Wert gewinnen.

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