Ende der Übergangsfrist Ab Sonntag gilt die Masern-Impfung

Stand: 29.07.2022 13:36

Bisher gab es eine Übergangsfrist für die Masernimpfung. Ab dem 31. Juli müssen Eltern jedoch die Impfung ihrer Schul- und Kitakinder uneingeschränkt nachweisen können. Auch in anderen Gebieten besteht eine Impfpflicht.

Ab Sonntag ist die Masern-Impfung in Deutschland uneingeschränkt möglich. Kinder und Beschäftigte in Schulen und Kitas, aber auch in Flüchtlingsunterkünften, Arztpraxen und Krankenhäusern müssen nachweislich vor Infektionskrankheiten geschützt werden.

Der Bundestag hatte beschlossen, die Masern-Impfung 2019 zur Pflicht zu machen. Sie gilt ab dem 1. März 2020 für neu in Heime und Schulen aufgenommene Kinder ab einem Jahr. In einer zweiten Phase müssen für Jungen und Mädchen bis zum 31. Juli auch Impfbescheinigungen – bzw. ärztliche Atteste bei Masern-Genesung – vorgelegt werden, die bereits am 1. März 2020 in den Räumlichkeiten lagen

Zwei Fristverlängerungen wegen Corona

Die Frist, die auch für das Personal gilt, sollte im August 2021 enden. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde sie dann zweimal verlängert. Ungeimpfte Kinder können von der Betreuung ausgeschlossen werden. In Schulen ist dies aufgrund der Schulpflicht nicht möglich. Am Ende können auch Bußgelder bis zu 2500 Euro verhängt werden.

Schon vor dem Streit um Corona-Impfungen hatte es heftige Debatten um eine Masern-Impfpflicht gegeben. Das Bundesverfassungsgericht hat im Mai 2020 einen Eilantrag von Impfgegnern auf Aufhebung der Masern-Impfpflicht für Kinder in Krippen und Kindergärten abgelehnt. In der Folge wünschten sich mehrere Eltern, dass ihre einjährigen Kinder ohne Impfung in einer Krippe oder bei einer Nanny betreut werden.

Im schlimmsten Fall können Infektionen tödlich sein

In Deutschland kommt es immer wieder zu Masernausbrüchen, weil weniger als 95 Prozent der Bevölkerung geimpft sind. Die Weltgesundheitsorganisation geht davon aus, dass sich Masern nicht ausbreiten können, wenn mehr als 95 Prozent der Bevölkerung durch Impfung oder Vorerkrankungen gegen Masern immun sind.

Komplikationen im Zusammenhang mit Maserninfektionen sind laut Experten keine Seltenheit. Bernd Salzberger, Infektiologe am Universitätsklinikum Regensburg, sagte gegenüber tagesschau24, dass sie häufig die Lunge, aber auch das Gehirn betreffen. Die Entzündung könne zum Beispiel Folge von Masern sein, sagt Salzberger. Im schlimmsten Fall könnten Kinder oder Erwachsene daran sterben. Erblindung und andere dauerhafte Behinderungen können auch aus einer Infektion resultieren.

Bernd Salzberger, Infektiologe, zur Masernimpfung in bestimmten Bereichen

tagesschau24 12:00 Uhr, 29.7.2022

Es sind zwei Impfungen erforderlich

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt bei Kindern im Alter von 11 bis 14 Monaten eine Erstimpfung gegen Masern als Masern-Mumps-Röteln-Kombinationsimpfung (MMR). Eine zweite Impfung sollte im Alter von 15 bis 23 Monaten verabreicht werden.

Für Erwachsene empfiehlt die STIKO die Masernimpfung für alle nach 1970 Geborenen. Bei den älteren Menschen ist sich der Gesetzgeber sicher, dass die meisten bereits als Kinder Masern hatten. Eine überlebte Infektion bietet lebenslangen Schutz.

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