Ein toter Wolf im Wallis. (Bild einer Bildagentur)
Schlussstein
Der Walliser Wildhut hat den falschen Wolf abgeschossen. Es war nicht das Tier, für das es gehalten wurde. Das Männchen wurde Mitte März im Val d’Hérens erschossen und hätte nicht zum Abschuss freigegeben werden dürfen.
Im Wallis wurde ein männlicher Wolf erschossen, der eigentlich nicht hätte erschossen werden dürfen. Altersanalysen ergaben, dass das am 17. März gefangene Männchen sechs Jahre alt war und nicht zum Rudel des Val d’Hérens gehörte, schrieb das Amt für Jagd, Fischerei und Wildtiere des Kantons Wallis (DJFW) am Freitag. Botschaft
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen professioneller Wildhüter während der Dreharbeiten gehöre der Rüde nicht zu den Personen, die gefangen werden könnten, hieß es. Dies zeigt, wie schwierig es ist, mit Sicherheit zu unterscheiden, welche Person getötet werden sollte, wenn behördliche Schießereien nach den geltenden Rechtsgrundlagen durchgeführt werden.
Genetische Analysen hatten zudem ergeben, dass ein am 5. März 2022 getöteter Wolf im zweiten Lebensjahr war und zum Rudel Val d’Hérens gehörte. Sie war auch schwanger.
Gemäss der revidierten Verordnung des Bundesjagdgesetzes (JSV) darf die Zahl der zu tötenden Tiere die Hälfte der Jungtiere im Bestand nicht übersteigen. Gemäss Mitteilung wurde die Regulierung des Rudels im Val d’Hérens auf den 30. August 2021 angeordnet. Das Bundesamt für Umwelt (OFEV) hatte zuvor das Vorhandensein eines Rudels mit fünf Wolfswelpen aufgrund einer kantonalen Überwachung bewilligt und bestätigt .
Ranger hatten bis zum 31. März 2022 Zeit, um zwei junge Wölfe zu töten. Elf Schafe waren in einer Notunterkunft im Val d’Hérens getötet worden.
trm, sda