Dank FIFA-Paragraph: Beschwert sich Lewandowski über seinen Vertrag beim FC Bayern?

Robert Lewandowski will den FC Bayern München im Sommer verlassen. Das äußerte der Pole am Montag unmissverständlich. Die Münchner pochen hingegen weiterhin auf den Verbleib des Torschützenkönigs und zeigen sich angesichts des laufenden Vertrages bis 2023 zuversichtlich. Aktuellen Medienberichten zufolge könnte der 33-Jährige auch seinen Vertrag bei den Münchnern kündigen.

Der Streit um den FC Bayern und Robert Lewandowski droht weiter zu eskalieren. Obwohl vor allem sein Manager Pini Zahavi zuletzt öffentlich einen Transfer forderte, erhöht der Stürmer nun deutlich den Druck auf die Bayern-Bosse. Nach eigenen Angaben sei eine „gute zusätzliche Zusammenarbeit“ nicht mehr möglich. Ein Umzug „ist für beide Seiten die beste Lösung“.

Bisher verhalten sich die Beamten der Säbener Straße relativ ruhig und wollen sich nicht auf eine öffentliche Schlammschlacht einlassen. Oliver Kahn & Co. verweist immer wieder auf den laufenden Vertrag mit dem Polen. Das Problem: Lewandowski könnte auf seinen Arbeitsvertrag beim Rekordmeister verklagt werden, wie die „tz“ spekuliert.

Verwendet Lewandowski „Paragraf 17“?

Was die Fans zumindest wissen: Lewandowski könnte im Zweifel juristisch vorgehen und seinen Vertrag beim FC Bayern einklagen. Möglich wird dies durch das Sonderkündigungsrecht der FIFA. Artikel 17 der FIFA-Statuten besagt, dass Spielerverträge für maximal fünf Jahre abgeschlossen werden dürfen und dass Spielern über 28 Jahren nach drei Jahren und älteren Spielern nach zwei Jahren einseitig gekündigt werden kann. Lewandowski erfüllt diese Anforderungen.

Der Weltfußballverband hat diese Regelung 2005 auf Druck der EU-Kommission eingeführt. Paragraph 17 hat in der Vergangenheit wenig Beachtung gefunden, da ihn nur sehr wenige Spieler, meist aus kleineren Vereinen, angewendet haben.

“Wenn jemand versucht, es durchzuziehen, wird die Hölle losbrechen”

Auch der FC Bayern musste sich mit Paragraf 17 auseinandersetzen, als Franck Ribéry einst mit einem Wechsel zu Real Madrid verband. FCB-Ehrenpräsident Uli Hoeneß kommentierte damals: „Die Hölle ist los. Das würde ich keinem Verein der Welt empfehlen.“

Im Klartext heißt das: Rein rechtlich gesehen gibt es diese Option für Lewandowski durchaus. Allerdings scheinen die (großen) Klubs eine „ritterliche Abmachung“ zu haben, sich Spieler nicht auf diese Weise zu entreißen. Auch bei Lewandowski ist nicht zu erwarten, dass der FC Barcelona diesen Weg einschlagen wird. Das würde die Beziehung zum FC Bayern nachhaltig beschädigen.

Leave a Comment

Your email address will not be published. Required fields are marked *