Kann ich mit meinem Fahrrad eine Stehsäule vorfahren?

«Priorität: Sicheres Bewegen mit ‘Observer’»

„Kann ich mit dem Fahrrad stehende Säulen vorrücken?“

Klar, dass es als Motorradfahrer viel Disziplin braucht, sich in eine stehende Kolonne zu stellen und geduldig auf die Weiterfahrt zu warten, vor allem wenn genügend Platz zum Vorwärtskommen vorhanden ist. Was zählt?

Monika Huber und Daniel Leiser

Grundsätzlich gelten für Motorradfahrer die gleichen Verkehrsregeln wie für Motorradfahrer. Bei stehenden Kolonnen müssen alle Verkehrsteilnehmer ihren Platz in der Fahrzeugkolonne behalten. Andernfalls droht eine Busse von 60 Franken.

«Priorität: Sicheres Bewegen mit ‘Observer’»

Unfallprobleme, Serviceausfälle, Versicherungsklatsch & Co.: Was auf Schweizer Strassen Stress verursacht, landet meist bei den Rechtsexperten des «Observer». Hier berichten die Strassenverkehrsspezialisten Monika Huber und Daniel Leiser von ihren interessantesten Fällen, beantworten Fragen aus der Community und erklären, wie man im Strassenverkehr zu seinem Recht kommt. Noch mehr Tipps erhalten Sie, wenn Sie www.beobserver.ch abonnieren.

Unfallprobleme, Serviceausfälle, Versicherungsklatsch & Co.: Was auf Schweizer Strassen Stress verursacht, landet meist bei den Rechtsexperten des «Observer». Hier berichten die Strassenverkehrsspezialisten Monika Huber und Daniel Leiser von ihren interessantesten Fällen, beantworten Fragen aus der Community und erklären, wie man im Strassenverkehr zu seinem Recht kommt. Noch mehr Tipps erhalten Sie, wenn Sie www.beobserver.ch abonnieren.

Anders sieht es im Kolonnenverkehr aus. Es darf so lange vorwärts gefahren werden, wie genügend Platz vorhanden ist und man sicher sein kann, dass man in der Zeit zurückgehen kann und ohne andere Fahrzeuge zu behindern.

Es ist jedoch nicht erlaubt, ein vor einer Ampel geparktes Fahrzeug zu überholen und sich davor anzustellen.

Dürfen Motorräder nebeneinander fahren?

Motorradfahrer dürfen nicht nebeneinander fahren. Ausnahme: Dies ist innerhalb eines Konvois von Fahrzeugen erlaubt, “… wenn es bequem erscheint, nebeneinander zu fahren”. Wenn dies der Fall ist, ist es natürlich nicht geregelt. Dies ist bei Staus oder langsamem Konvoiverkehr der Fall, solange der Konvoi dadurch verkürzt wird.

Übrigens: Wenn Sie mit mindestens sechs Freunden auf Motorradtour gehen, können wir Ihnen empfehlen, in einem Konvoi nebeneinander zu fahren. Warum nur sechs? Die Straßenverkehrsordnung erlaubt das Nebeneinanderfahren von Radfahrern, wenn sie eine geschlossene Vereinigung von mindestens sechs Radfahrern bilden. Diese „Pferderegel“ lässt sich laut Lehre analog auf Motorradfahrer anwenden.

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