Bezirksgericht Luzern
“Nachtspaziergänge” haben für Ebikon-Ärzte rechtliche Konsequenzen
Strafbefehle und Bußgelder sind für Andreas Heisler aus demokratischen Gründen nicht hinnehmbar. Er sieht Gefahr für den Rechtsstaat und kämpft für einen Freispruch.
Der skeptische Ebikon-Arzt Andreas Heisler hat bereits juristische Erfahrung. Etwa, als er in seiner Praxis Corona-Schutzmaßnahmen nicht umgesetzt hatte und ihm deshalb im Februar 2021 die Berufserlaubnis entzogen wurde. Das Verbot wurde vier Monate später wieder aufgehoben, weil der Arzt schriftlich zugesichert hatte, die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften einzuhalten Bekämpfung der Covid-19-Pandemie im Rahmen seiner Berufspraxis.
Das Bezirksgericht Luzern
Bild: Sam
Am Donnerstag befasste sich das Bezirksgericht Luzern mit der Teilnahme an den sogenannten «Nachtspaziergängen». An ihnen nahmen jeweils Hunderte von Menschen teil, um gegen die Corona-Maßnahmen zu demonstrieren. Auch der 54-jährige Tatverdächtige war viermal anwesend. Das Finanzdepartement wirft ihm deshalb vor, «durch die wiederholte Teilnahme an der unerlaubten Versammlung der ‹Abendspaziergänge› gegen die Vorschriften über die Benützung öffentlicher Grundstücke der Stadt Luzern verstoßen zu haben». Gemäss Strafbefehl müsste er eine Busse von 500 Franken und Prozesskosten von 600 Franken bezahlen. Hiergegen legte er Berufung ein.
Der Angeklagte Andreas Heisler vor dem Bezirksgericht Luzern.
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Vor Gericht erschienen nur der Angeklagte und sein Anwalt; das öffentliche Ministerium blieb aus den Augen. Andreas Heisler akzeptierte den Sanktionsbescheid nicht, weil sein Rechts- und Demokratieverständnis dies nicht zulasse, wie er in der Befragung darlegte. “Wenn sie einem nicht einmal erlauben, spazieren zu gehen, ist der Rechtsstaat nicht gut. Das Versammlungsrecht gehört dazu”, erklärte er vor Gericht, als ihn der Einzelrichter fragte, warum er daran teilnehme den Nachtspaziergängen antwortete Andreas Heisler: „Mir war es wichtig, Gleichgesinnte zu treffen. Damals hatte ich genug Zeit, weil mir die Berufserlaubnis entzogen und die Praxis geschlossen wurde.“ Er bestätigte die Teilnahme an insgesamt vier Nachtwanderungen, aber nicht die erste am 2. März 2021.
Der Verteidiger fordert Freispruch
Der Verteidiger konzentrierte sich in seinem Vortrag auf die Genehmigungspflicht für Nachtspaziergänge. Es gibt keine klare Grenze, wann eine Genehmigung erforderlich ist. «Wenn eine grössere Gruppe Asiaten durch die Luzerner Altstadt spazieren geht, ist keine Bewilligung erforderlich», führte der Fürsprecher als Beispiel an und fügte hinzu: «Teilnehmer könnten davon ausgehen, dass für die Spaziergänge keine Bewilligung erforderlich ist». Die Staatsanwaltschaft spricht von einer Zunahme der Gemeinschaftsnutzung bei den Spaziergängen; Verteidiger widerspricht. Es wurden weder Haltestellen eingerichtet noch andere daran gehindert, das für die Spaziergänge vorgesehene öffentliche Gelände zu benutzen. Er forderte einen vollständigen Freispruch.
In den Schlussworten sprach Andreas Heisler über seine tägliche Praxis. Fast täglich äußerten sich Patienten zu den Nebenwirkungen der Impfung. Er wird mit Krankheitsbildern konfrontiert, die er noch nie gesehen hat. Man fragt sich ernsthaft, was hier gemacht wird und wie die Bevölkerung informiert wird.
Das Urteil wird den Parteien schriftlich zugestellt.
Video: Tele1/PilatusHeute