Tesla-Supercharger
Das amerikanische Unternehmen betreibt die mit Abstand illegalsten Ladestationen in Deutschland.
(Foto: imago images/Jochen Eckel)
Düsseldorf Mit 40 „Superchargern“ ist der Ladepark Hilden bei Düsseldorf ein beliebtes Ausflugsziel für Tesla-Fahrer. Doch jetzt greifen immer mehr Nicht-Tesla-Fahrer an die Ladesäulen. Der Grund: Der amerikanische Autobauer hat seine „Supercharger“ an ausgewählten Standorten für Elektroautos anderer Marken geöffnet, für 70 Cent pro Kilowattstunde Strom.
Es gibt nur einen entscheidenden Haken: Die Ladestationen von Tesla arbeiten illegal, weil sie gegen das Eichrecht verstoßen. Kunden können sich nicht darauf verlassen, dass ihnen die exakte Strommenge in Rechnung gestellt wird.
Jede Ladestation, an der der Ladestrom nach Kilowattstunden abgerechnet wird, muss dem deutschen Eichrecht entsprechen, also über einen Zähler verfügen, der den Ladestrom genau misst. Dies gilt für den öffentlichen Raum, aber auch für Unternehmen und private Räumlichkeiten.
Wer hingegen mit einer Flatrate abrechnet oder den Ladestrom verschenkt, kann das Eichgesetz ignorieren. Denn der Kunde weiß im Voraus, was er bezahlt.
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Supercharger: Tesla-Ladestationen verstoßen gegen das Eichrecht
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