Gunhilde (genannt Gundi) Köhler (74) ist verrückt! Alle Mitarbeiter erhalten die Energiepauschale von 300 Euro, Rentner wurden jedoch vergessen.
Köhler sieht das nicht. Er hat jetzt sogar Klage beim Sozialgericht Karlsruhe eingereicht (die Klage liegt BILD am SONNTAG vor).
Gunhilde klagt gegen die Bundesregierung!
Gunhilde Köhler ist gelernte Reinigungskraft und hat viele Jahre ihren Sohn und ihre Tochter (beide über 50) betreut und betreut. Außerdem unterrichtete er Kochen an der Volkshochschule.
Heute lebt sie mit ihrem Mann Heinrich (81), den sie nach überstandener Krankheit pflegt, in einem Einfamilienhaus mit Dachsolaranlage am Stadtrand von Pforzheim. „Mir geht es gut“, lacht die Großmutter von zwei Kindern.
Am Wochenende backt er Kuchen.
Köhler beklagt, dass er als Rentner auch noch unter hohen Gas- und Stromrechnungen leiden muss. Sie sagt: “Am Ende des Jahres bekommst du einen Brief und dann wirst du ohnmächtig.”
Vor Gericht Warnung wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Schließlich heißt es in Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“
Besonders ärgerlich ist der Rentner, dass Menschen mit einer kleinen Rente schlechter dastehen als Menschen mit hohem Einkommen, die die 300 Euro eigentlich gar nicht brauchen.
So verdienen beispielsweise Kanzler und Minister mehr als 10.000 Euro im Monat und erhalten den Bonus. „Das ist eine große Sauerei“, sagt Köhler. „Das ist uns damals einfach aufgefallen. Wenn du alt bist, halten sie dich für dumm. Die Berliner dachten wahrscheinlich, dass die alten Leute das gar nicht merken.“
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Das Sozialgericht Karlsruhe hat den Eingang der Klage bestätigt, sie sei inzwischen „registriert“, sagte eine Sprecherin gegenüber BILD am SONNTAG. “Frau Köhler erhält vom zuständigen Gericht einen Eingangsbescheid, voraussichtlich mit weiteren (Rechts-)Informationen.”
Er ist sich noch nicht sicher, ob der Klage stattgegeben und tatsächlich vor Gericht verhandelt wird.
Gunhilde Köhler hat ihre soziale Forderung selbst geschrieben. Sie erwägt jedoch, Rechtsbeistand einzuholen, falls sie abgelehnt wird. Denn für sie kann sie nicht aufgeben: „Gunhilde ist schließlich auch der Name der Kämpferin.“
Und nicht nur der Rentner klagt. Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele (40), kündigt exklusiv gegenüber BILD am SONNTAG an, ein Musterklageverfahren gegen Ungleichbehandlung vorzustellen.
Verena Bentele: „Arme Rentner, aber auch pflegende Angehörige, Bezieher von Kranken- oder Elterngeld bekommen nichts. Dies verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz. Deshalb planen wir, gegen dieses Unrecht zu klagen.“
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So funktioniert Energiegeld
44 Millionen Beschäftigte erhalten bis zu 300 Euro staatliche Energiehilfe. Lohnsteuerpflichtige Arbeitnehmer erhalten das Geld automatisch. Der Arbeitgeber überweist die Pauschale zusätzlich zum Septembergehalt. Das Unternehmen holt sich den Betrag vom Finanzamt zurück, indem es entsprechend weniger Lohnsteuer überweist.
Der Betrag, der tatsächlich auf dem Konto landet, hängt vom persönlichen Einkommensteuersatz ab. Bei einem Jahreseinkommen bis 10.000 Euro sind es 300 Euro voll. Wer mit einem Jahreseinkommen ab 277.826 Euro den höchsten Steuersatz (45 Prozent) zahlt, dem bleiben 165 Euro.
Ministranten erhalten die Pauschale nur, wenn sie ihrem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass es sich um ihre erste Beschäftigung handelt. Damit soll verhindert werden, dass Menschen mit mehreren Minijobs Energiegelder mehrfach aufbringen.
Selbständige profitieren von einer Ermäßigung der Steuervorauszahlung, erhalten aber direkt kein Geld. Lehrer und Ehemänner, Studenten und Rentner erhalten nichts.