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Es liegt kein Missbrauch von Bundesmitteln vor, aber die fehlenden E-Mails sorgen bei der Kommission für Stirnrunzeln.
«Frau von Bersets Truppen platt gemacht», titelte die «Weltwoche» im November 2020. Die Zeitung enthüllte, dass Bundesrat Alain Berset ein Jahr zuvor von einem ehemaligen Liebhaber erpresst worden war.
Ein Jahr später wurde sie verurteilt. Der “Weltwoche”-Vorwurf: Bersets Ressort habe Bundesbeamte missbraucht und Steuergelder verschleudert, um Druck zu erpressen.
Alles war legal und korrekt
Die GPK-Betriebsprüfungskommissionen von National- und Ständerat untersuchen den Fall seit neun Monaten. Sein Fazit: Alles lief reibungslos und korrekt. Es besteht kein Zweifel, dass die Erpressung von der Polizei härter als gewöhnlich behandelt wurde.
Stattdessen wurde sie von der Polizei und zwei Zivilbeamten vor ihrem Haus angehalten. Die Task Force Tigris sei zwar auch vor Ort, aber “unsichtbar im Hintergrund”, sagte Matthias Michel (FDP), Vorsitzender der GPK des Staatsrates. Alles war “relativ” veraltet.
Warum ist der Name der Frau unkenntlich gemacht?
An einer Stelle gibt es Ungereimtheiten: Die beiden GPKs beruhen auf Abklärungen der Aufsicht der Bundesanwaltschaft, kurz AB-BA. So sei es ungewöhnlich, ja sogar „problematisch“, den Namen des Urhebers in einem Bußgeldbescheid so zu verbergen, dass er nicht bekannt werde, wie es im vorliegenden Fall geschehen sei.
Dies verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), die grundsätzlich die Öffentlichkeit von Strafverfahren fordert. Insgesamt scheint die erstaunliche Anzahl von schwarzen Flecken im Strafbefehl zur Erpressung von Berset so, als wäre die AB-BA „umfangreich und unnötig“.
Neue Fragen tauchten auf
Mit dem positiven Gutachten der GPK ist die Sache nicht erledigt. Der «Tages-Anzeiger» berichtet heute über eine angebliche «Löschaktion» von E-Mails im Departement von Bundesrat Berset.
Ich weiß auch nicht, welche E-Mails da waren und welche hätten gelöscht werden können.
Unter dem Public Information Act hatte die Zeitung Zugang zu Dokumenten zu dem Erpressungsfall beantragt. Im Rahmen einer Schiedsverhandlung erklärte das Departement daraufhin, dass die E-Mails des ehemaligen Generalsekretärs Lukas Bruhin nach seinem Ausscheiden aus dem Departement gelöscht bzw. nicht mehr auffindbar seien.
GPK war sich der fehlenden E-Mails nicht bewusst
Niemand habe davon gewusst, sagt Zentralrat Daniel Fässler. Er leitet den Unterausschuss, der die Angelegenheit untersucht hat. „Ich weiß auch nicht, welche E-Mails da waren und welche hätten gelöscht werden können.“
Der GPK sei nicht vollständig bekannt gewesen, dass ein Verfahren nach dem Publizitätsgesetz laufe und bereits eine Schiedsverhandlung stattgefunden habe, sagt Fässler. „Es wäre schön gewesen, wenn wir davon erfahren hätten“, sagt er.
Für Fässler wirft das angebliche Löschen von E-Mails ganz neue Fragen auf. Deshalb: „Das ist eine Frage, die wir innerhalb der GPK neu diskutieren müssen: ob weiterer Forschungsbedarf besteht.“ Es ist noch nicht möglich, einen Schlussstrich unter den Erpressungsfall Berset zu ziehen.