Im Januar erklärte ein EuGH-Urteil die Indexierung von Familienleistungen für unzulässig. Die Indexierung war ein Prestigeprojekt der ÖVP-FPÖ-Regierung des damaligen Bundeskanzlers Sebastian Kurz und der damaligen Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (beide ÖVP). Familienleistungen und Kinderabsetzbetrag für EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in Österreich arbeiten, wurden an die Lebenshaltungskosten im Land des Wohnsitzes der Kinder angepasst.
114 Millionen Euro wollte die ÖVP-FPÖ-Koalition jährlich einsparen, ein Ziel, das offensichtlich verfehlt wurde: 2019 zahlte der Staat laut den Antworten auf die Rückfragen 62 Millionen Euro weniger, 2020 87 Millionen und 2021 141 Millionen Euro weniger 2018..
Von Anfang an umstritten
Obwohl durch die Indexierung von Kindern, die beispielsweise in der Schweiz, Großbritannien oder Irland leben, mehr erreicht wird, erhalten Kinder in Rumänien nicht einmal die Hälfte dessen, was in Österreich für ein Kind gezahlt wird. Kinder in Bulgarien bekommen sogar noch weniger. Die Indexierung der Familienbeihilfen war von Anfang an umstritten. Als das Gesetz in Österreich verabschiedet wurde, wurde argumentiert, dass die Lebenshaltungskosten vom Wohnort abhingen. Daher ist es unfair, überall den gleichen Betrag zu zahlen.
Sowohl Nachbarländer als auch Europarechtsexperten hielten die Petition bereits vor der Entscheidung für mit europäischem Recht unvereinbar. Die Europäische Kommission sagte, die Indexierung von Familienleistungen sei nicht nur illegal, sondern auch diskriminierend. Sie gilt nicht für österreichische Staatsangehörige, die für die österreichischen Behörden im Ausland tätig sind und deren Kinder bei ihnen leben, „obwohl ihre Situation vergleichbar ist“. Die EU-Behörde legte Beschwerde beim EuGH ein.
Generalanwalt des EuGH: Unzulässige Indexierung
Der Generalanwalt des EuGH, Richard de la Tour, hat die Indexierung bereits für unzulässig erklärt. Sie verstoßen gegen EU-Recht. Laut Jännergutachten sollen Arbeitnehmer in anderen EU-Staaten in Österreich die gleichen Leistungen und Steuervorteile wie österreichische Arbeitnehmer erhalten können, unabhängig davon, wo ihre Kinder leben.
Schließlich würden die Betroffenen genauso zur Finanzierung des österreichischen Sozial- und Steuersystems beitragen wie die österreichischen Arbeitnehmer, argumentierte de la Tour. Die Festsetzung der Höhe der Familienleistungen nach dem Wohnort stellt eine Verletzung des Rechts auf Freizügigkeit dar.
Familienseelsorge: Sie sind bereit
Während diese Ansichten keine Auswirkungen auf die Staaten haben und für die Richter des EuGH nicht bindend sind, stimmt die Mehrheit der Richter zu. Wäre das am Donnerstag der Fall, müsste Österreich womöglich Nachzahlungen leisten. Das Familienministerium sagte, es sei “auf mögliche Rechtsfolgen des Gerichtsurteils vorbereitet”. Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) hat laut einer parlamentarischen Stellungnahme vom Mai bereits 220 Millionen Euro für mögliche Rückzahlungen zurückgestellt.