Wer hat eine Handynummer? Wo befindet sich die Person derzeit? Die Polizei kann diese Informationen beim Fernmeldeverkehrsüberwachungsdienst (ÜPF) anfordern. Und das tut er in vielen Ecken immer öfter.
Wie der «Tages-Anzeiger» berichtet, haben die Konsultationen in den letzten Jahren massiv zugenommen: In Basel-Stadt beispielsweise hat sich die Zahl der beim PT erbetenen Auskünfte verfünffacht! Von durchschnittlich elf Beratungen pro Tausend Einwohner im Jahr 2019 auf über 55 Beratungen im vergangenen Jahr.
Zugelegt hat auch Zürich, hier hat sich die Zahl der Konsultationen verdoppelt, in Bern verdreifacht.
Beliebte Antennenscans
Staatsanwälte und zuständige Polizeikräfte geben gegenüber der Zeitung unterschiedliche Gründe für den Anstieg an. Bern oder Schaffhausen beispielsweise heben die sogenannten Antennensuchen hervor, die jeweils Tausende solcher Abfragen erfordern.
Über eine Antennensuche kann herausgefunden werden, welche Handys in einem bestimmten Zeitraum an eine bestimmte Antenne angewählt wurden. Nur nur: Bei diesen Ermittlungen wird nicht nur der einzelne Tatverdächtige identifiziert, sondern auch alle anderen, die sich in der Nähe aufgehalten haben, erfasst.
Auch auf neue Funktionen des Computerprogramms zur Telekommunikationsüberwachung oder auf „neue Forschungsansätze“ dank einfacher Informationen wird hingewiesen.
„Eine Form der Massenüberwachung“
Martin Steiger, Jurist und Sprecher der Digital Society Schweiz, vermutet einen weiteren Grund für die Zunahme: Anders als früher kosten PT-Gesuche die Polizei nicht mehr Steuergebühren.
Steiger kritisiert die Vorratsdatenspeicherung von Mobilfunkanbietern, die verpflichtet seien, bestimmte Daten sechs Monate aufzubewahren und gegebenenfalls der Polizei zur Verfügung zu stellen. Das sei „eine Form der Massenüberwachung, weil jeder anlass- und verdachtslos erfasst wird“.
Auch die Piratenpartei kritisiert „Rabattsätze“ für mobile Überwachung. Präsident Jorgo Ananiadis ist überzeugt, dass, wenn Bewegungsprofile und persönliche Daten mit wenigen Klicks einsehbar sind, auch völlig Unschuldige ins Visier genommen würden.
Das EJPD widerspricht
Das Justizdepartement (EJPD) unter Karin Keller-Sutter (58) wehrt sich gegen die Beschwerde. In einer am Freitagnachmittag veröffentlichten „Korrektur“ kritisierte er, dass der Artikel falsche Verbindungen suggeriere. Die polizeiliche Überwachung hat nicht zugenommen, nur die Zahl der “einfachen Informationen” hat zugenommen. Sie sind vergleichbar mit einer Telefonbuchabfrage, da mit ihnen der Besitzer einer Handynummer ermittelt werden kann.
Wo sich eine Person aufhält, lässt sich aber nur durch Echtzeit-Tracking herausfinden. Und ein paar Klicks auf dem Polizeirevier reichen nicht aus: Sie brauchen eine Anordnung der Staatsanwaltschaft und die Genehmigung eines Zwangsmaßnahmengerichts. Laut Berichtigung ist die Zahl solcher Maßnahmen in den letzten Jahren sogar zurückgegangen.
Er verteidigt auch die Behauptung, dass einfache Informationen nichts mehr kosten. Eigentlich sind sie nicht gratis, aber gemäss EJPD-Korrektur ist der Preis gesunken, und zwar sehr deutlich: von früher 250 Franken auf aktuell 5 Franken. (gb)
Mehr zur Überwachung