Verbraucherschutz: Das ändert sich im Juli

Die EEG-Gebühr fällt weg, die erste Umschreibungsfrist ist abgelaufen, Hartz-IV-Strafen sind ausgesetzt, die Rückgabe muss noch bezahlt werden, kostenlose Bürgertests fallen weg. Dies und mehr erwartet Sie im neuen Monat.

Die EEG-Rate wird entfernt

Die EEG-Umlage ist zum 1. Januar auf 3,72 Cent pro kWh (netto) gesunken. Jetzt, nach 20 Jahren, ist es komplett weg. Um Haushalte von steigenden Stromkosten zu entlasten bzw. den starken Anstieg etwas abzufedern und für stabilere Strompreise zu sorgen.

Die erste Frist für den Umtausch des Führerscheins läuft ab

Während die Einführung des neuen EU-Führerscheins erst 2033 abgeschlossen sein soll, dürften ältere Autofahrer mit der Umstellung schon jetzt Eile haben. Die erste Amtszeit endet am 19. Juli 2022. Damit bleiben Inhabern ehemaliger Führerscheine der Jahrgänge 1953 bis 1958 nur noch zwei gute Wochen.

Der obligatorische Austausch erfolgt nach dem Geburtsjahr. Alter Führerschein kann geändert werden (rosa oder grauer Papierführerschein oder Führerschein mit unbegrenzter Karte) nach schriftlicher Anfrage. Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnortes. Anders als die bisherigen ist der neue EU-Führerschein nicht mehr unbegrenzt gültig. Nach 15 Jahren muss das ausgestellte Dokument erneuert werden. Der neue Führerschein wird dann ohne Gesundheitsprüfung oder Prüfung neu ausgestellt.

Für den Wechsel des alten Dokuments benötigen Führerscheininhaber ein neues biometrisches Passfoto, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und natürlich den alten Führerschein. Die Kosten liegen je nach Region zwischen 25 und 40 Euro. Wird die Zieländerungsfrist nicht eingehalten, droht ein Bußgeld von zehn Euro.

Die Fristen auf einen Blick

  • Fahrer, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind, können ihren Führerschein bis zum 19. Juli 2022 umschreiben.
  • Für die Jahrgänge 1959 bis 1964 endet die Frist am 19. Januar 2023.
  • für diejenigen, die zwischen 1965 und 1970 vor dem 19. Januar 2024 geboren wurden,
  • für diejenigen, die 1971 oder später am 19. Januar 2025 geboren sind,
  • für vor 1953 Geborene bis zum 19. Januar 2033.

Danach gelten die Fristen für ab dem 1. Januar 1999 ausgestellte Führerscheine. Dieser Umtausch muss entsprechend dem Alter der Dokumente erfolgen, das Ausstellungsdatum ist maßgebend:

  • Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, müssen vor dem 19. Januar 2026 geändert werden.
  • Für die Ausstellungsjahre 2002 bis 2004 sieht der Plan eine Frist bis zum 19. Januar 2027 vor,
  • für die Ausstellungsjahre 2005 bis 2007 bis 19. Januar 2028,
  • für das Ausstellungsjahr 2008 bis 19. Januar 2029,
  • für das Ausstellungsjahr 2009 bis 19. Januar 2030,
  • für das Ausstellungsjahr 2010 bis 19. Januar 2031,
  • für das Ausstellungsjahr 2011 bis 19. Januar 2032,
  • Für Führerscheine, die von 2012 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden, gilt die Umtauschfrist bis zum 19.01.2033.

Dampfen wird immer teurer

Ab dem 1. Juli unterliegen auch E-Zigaretten-Substanzen erstmals der Tabaksteuer. Unabhängig davon, ob die Liquids Nikotin enthalten oder nicht. Für eine Flüssigkeit von zehn Millilitern, die derzeit etwa fünf Euro kostet, müssten zusätzlich 1,60 Euro an Steuern anfallen. Zudem unterliegt Wasserpfeifentabak einer zusätzlichen Steuer und ist somit steuerlich Filterzigaretten gleichgestellt.

Der Grundsteuerbonus wird erhöht

2022 stieg der steuerfreie Grundbonus zum zweiten Mal seit 2011 von 9.984 Euro auf 10.347 Euro rückwirkend im Januar. Da die Pauschale zuletzt 2011 erhoben wurde, war laut Institut der deutschen Wirtschaft (IW) mit einer Steigerung zu rechnen. Durch diese geplanten Änderungen werden im Jahr 2022 bei einer Einelternfamilie mit zwei Kindern und einem Bruttoeinkommen von 50.000 Euro rund 190 Euro eingespart. Arbeiten beide Elternteile, sind es etwa 242 Euro bei doppeltem Entgelt, rechnet das IW vor. Berechnet für das ganze Jahr, bedenken Sie.

Der Steuerzahlerverband geht davon aus, dass die Arbeitgeber die gezahlte Lohnsteuer bis spätestens Juli zurückerstatten. Dies geschieht rückwirkend bis einschließlich 1. Januar 2022. Von der Änderung profitieren alle Steuerzahler, Arbeitnehmer und Rentner, sofern sie persönliche Einkommensteuer zahlen.

Hartz-IV-Sanktionen werden ausgesetzt

Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) können vom 1. Juli bis Mitte 2023 ausreisen, bis dahin haben sie weniger Sanktionen zu befürchten. Wird zum Beispiel zumutbare Arbeit nicht angenommen, müssen Betroffene keine 30-prozentige Kürzung der Leistungen befürchten. Anders verhält es sich bei nicht wiederholter Anmeldung oder Nichteinhaltung von Fristen. Hier drohen nach wie vor Ermäßigungen von bis zu 10 Prozent des Regelsatzes.

Der Kinderbonus wird ausgezahlt

Dazu gehört auch ein Kinderbonus von 100 Euro pro Kind im Rahmen der von der Bundesregierung beschlossenen Entlastungspakete für Bürgerinnen und Bürger. Neben anderen Maßnahmen soll dies den Haushalten helfen, den starken Anstieg der Energie- und Kraftstoffpreise abzufedern. Diese wird im Juli ausgezahlt. Das Geld muss in Form einer Einmalzahlung über die Familienkasse überwiesen werden, meist nicht in Verbindung mit dem Kindergeld. Die Auszahlung erfolgt laut RTL wenige Tage nach Auszahlung des üblichen Kindergeldes im Juli. Wann das Kindergeld auf dem Konto ist, hängt von der letzten Ziffer der Kindergeldnummer ab:

  • Die letzte Ziffer 0 am 5. Juli
  • Letzte Ziffer 1 am 6. Juli
  • Letzte Ziffer 2 am 7. Juli
  • Letzte Ziffer 3 am 8. Juli
  • Letzte Ziffer 4 am 11. Juli
  • Letzte Ziffer 5 am 12. Juli
  • Letzte Ziffer 6 am 13. Juli
  • Letzte Ziffer 7 am 15. Juli
  • Letzte Ziffer 8 am 18. Juli
  • Die Endziffer 9 am 19. Juli

Kostenlose Bürgerkronentests werden abgeschafft

Kostenlose Schnelltests für alle werden im Laufe des neuen Monats abgeschafft. Dann sind Schnelltests nur noch für bestimmte Risikogruppen kostenlos erhältlich. Wie es geht: Kinder bis fünf Jahre, Frauen zu Beginn der Schwangerschaft, Besucher von Kliniken und Pflegeheimen, Haushaltsangehörige von Infizierten. Für den Rest sollen ab Juli drei Euro pro Test ausgezahlt werden.

Der Mindestlohn wird erhöht

Der Mindestlohn steigt im neuen Monat. Dann geht es von 9,82 Euro auf 10,45 Euro. Im Oktober soll es bis auf 12 Euro gehen.

Der Mietpreis für Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern wird obligatorisch

Mit dem Mietpreisreformgesetz, das am 1. Juli in Kraft tritt, wird der Mietpreis für Städte ab 50.000 Einwohnern verpflichtend. Sowohl Vermieter als auch Mieter sind nach der Mietspiegelverordnung zur Auskunft verpflichtet. Wie bisher wird zwischen einfachen und qualifizierten Mietspiegeln unterschieden: Der einfache Mietspiegel ist eine Übersicht über die üblichen Quoten der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde, sofern die Übersicht von der Gemeinde oder von Vertretern gemeinsam erstellt oder anerkannt wird Vermieter und Mieter wurde. Außerdem muss dokumentiert werden, wie die Zahlen zustande gekommen sind.

Der qualifizierte Mietspiegel hingegen muss auf einer repräsentativen Stichprobe beruhen und anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen genügen. Mieter und Vermieter müssen künftig Angaben zu Wohnungsgröße, Miete und anderen wohnungsrelevanten Daten machen, wenn sie zufällig aus einer Zufallsstichprobe ausgewählt wurden. Wenn Sie nicht vollständig und richtig antworten, riskieren Sie ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. Die qualifizierte Mietrate wird alle zwei Jahre aktualisiert und alle vier Jahre neu erstellt.

Die Mietteile haben bei einem einfachen Mietspiegel noch bis zum 01.01.2023, bei einem qualifizierten Mietspiegel ist die Übergangsfrist bis zum 01.01.2024.

Neuer Abbrechen-Button

Wenn Verbraucher nach dem 1. Juli 2022 einen befristeten Vertrag über eine Website abschließen, sollte ihnen auch die Möglichkeit gegeben werden, diesen durch Klicken auf die Schaltfläche „Abbrechen“ zu kündigen. Dadurch soll es künftig möglich sein, die entsprechenden Verträge schneller und einfacher zu kündigen.

Pakete mit DHL werden teurer

Der Paketdienstleister DHL erhöht zum neuen Monat einige Paketpreise. Unter anderem entfällt der Preisvorteil für online gekaufte Paketmarken und Pakete beim Versand nach Deutschland. Dann kostet ein DHL-Paket in Größe S 3,99 Euro statt 3,79 Euro. Mit 4,79 Euro ist das M-Paket 40 Cent teurer als der bisherige Online-Preis. Günstiger wird es hingegen im 5-kg-Paket: Ab dem 1. Juli beträgt der Verkaufspreis nur noch 6,99 Euro statt 7,49 Euro.

Pfand in fast allen Einwegflaschen: Übergangsregelung endet

Zum 1. Januar 2022 trat die erste Stufe der sogenannten „erweiterten Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen“ in Kraft. Was für Verbraucher beim Kauf Konsequenzen hat. Denn für noch mehr Getränke müssen sie 25 Cent im Voraus bezahlen. Der Grund: Für viele Produkte werden zusätzliche Depotgebühren fällig. Betroffen sind alle Einweg-Plastikflaschen, ausnahmslos alle Dosen.

Dies gilt auch für Smoothies, Frucht- und Gemüsesäfte, Energydrinks, Kaffeegetränke und alkoholische Getränke sowie Sekt, Wein und Cider mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3,0 Liter. Bei Verkauf in Einwegflaschen oder -dosen. Bei Rückgabe der Getränkeverpackungen an den Handel wird das Pfand in voller Höhe erstattet. Bereits auf dem Markt befindliche Getränkeverpackungen können noch bis zum 1. Juli 2022 ohne Kaution verkauft werden.

Höhere Embargo-Verzichtsgrenzen

Ab dem 1. Juli 2022 gelten neue Freigrenzen für Zwangsvollstreckungen für das Nettoeinkommen. Die Bundesregierung erhöht die Beträge der sogenannten Sperrtabelle. Folglich kann ein Betrag bis zu 1339,99 Euro pro Monat nicht gepfändet werden. Bisher die …

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