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Sprinter Alex Wilson wurde am Dienstag wegen Dopings zu vier Jahren Haft verurteilt. US-Gerichtsdokumente deuten nun auf weitere Dopingvergehen des 31-jährigen Schweizers hin.
Im Fall des Dopings Alex Wilson, der im März vergangenen Jahres positiv auf das anabole Steroid Trenbolon getestet wurde, fehlt noch eine schriftliche Begründung für das Urteil. Und doch droht der dritten EM 2018 bereits das nächste Verfahren. Das sind mögliche neue Vergehen des Schweizer Sprinters.
Bildunterschrift: Alex Wilson steht vor weiteren Problemen. Keystone / Urs Flüeler
Grundlage der neuen Vorwürfe gegen Wilson ist ein Verfahren gegen den texanischen Heilpraktiker Eric Lira, dem in den USA wegen Dopings bis zu zehn Jahre Haft drohen. In der Anklageschrift der US-Behörden wird Lira unter anderem vorgeworfen, Dopingmittel erworben und an einen namentlich nicht genannten “Schweizer Sprinter” verkauft zu haben.
Um den 14. Juni 2021 herum versorgte Lira einen Schweizer Sprinter, der international antritt, mit Wachstumshormon und EPO (für die Blutbildung).
Obwohl Wilsons Name nicht in den Gerichtsakten auftaucht, gibt es viele Hinweise darauf, dass er der “Schweizer Sportler” ist. Lira und ein weiterer „Verschwörer“ tauschten Nachrichten darüber aus, wie eine positive Dopingkontrolle des „Schweizer Sportlers“ durch den Verzehr von kontaminiertem Fleisch zu erklären sei. Tatsächlich stützte sich Wilsons Verteidigung im Fall des positiven Dopingtests zunächst auf diese Argumentation.
Um den 11. August 2021 herum diskutierten Lira und ein weiterer namentlich nicht genannter „Verschwörer“ in elektronischen Medien darüber, dass ein positiver Dopingtest des „Schweizer Sportlers“ mit dem Verzehr von kontaminiertem Fleisch erklärt werden soll.
Wilson bestreitet nicht, Lira getroffen zu haben, behauptet jedoch, dass ihre Besuche legale Behandlungen waren. „Tatsache ist, dass ich noch nie freiwillig eine verbotene Substanz genommen habe“, sagte er.
Der Vorwurf
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Denn wenn die Beschwerden zu weiteren Verfahren gegen ihn führen, liegt die Beweislast diesmal nicht beim Athleten, sondern beim Doping. Das bedeutet, dass die Ermittlungsbehörden das Fehlverhalten der Schweizer schneller zweifelsfrei nachweisen können müssen.