Als Hofer Minister war und Strache “seine Wünsche äußerte”

Ex-Vizepräsident Strache wird Korruption vorgeworfen. Der frühere Infrastrukturminister Hofer und der FPÖ-Bundesgeschäftsführer Weixelbaum äußerten sich. Die „Presse“ berichtete live.

Jeder hat Wünsche, sowohl privat als auch beruflich. Was aber, wenn ein Vizekanzler persönliche Wünsche hat? Kannst du sie ausdrücken, für sie arbeiten? Diese Fragen musste Norbert Hofer (FPÖ) am Freitag vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien beantworten. Als Zeuge, nicht als Verdächtiger, denken Sie daran. Denn: Der jetzige Dritte Nationalratspräsident bekleidete zu Zeiten der türkisblauen Bundesregierung das Amt des Infrastrukturministers und hatte als solcher die Befugnis, die Aufsichtsräte der Landesbetriebe zu besetzen. Ein Recht, das er ausübte.

So geschehen im Fall Siegfried Stieglitz. Der Oberösterreicher, der sich nach dem Jurastudium im Immobilienbereich selbstständig machte und später mit Strache befreundet war, wurde im März 2018 von Hofer in den Asfinag-Aufsichtsrat berufen. Fragt sich nur, warum?

Nach Angaben der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) geschah dies im Austausch gegen 10.000 Euro, die Stieglitz nach der Nationalratswahl 2017 dem FPÖ-nahen Verein „Österreich in Bewegung“ überreichte. „Das ist Postenschacher“, sagte Postenschacher Oberstaatsanwältin Silvia Thaller. Das stimmt nicht, antworten die Angeklagten. Er irrt, weil er “Beschwerden baut”. Er habe niemanden mit Geld oder Einladungen bestochen, sagt Stieglitz. Strache sieht das so: Er ließ sich nicht bestechen, hielt Stieglitz aber für angemessen und schlug deshalb seinen Namen vor. Mit anderen Worten, es gilt die Unschuldsvermutung.

“Das wäre eine schlechte Idee gewesen”

Strache habe „Wünsche geäußert“, bestätigte Hofer am Freitag, „aber es gab nie ein ‚wenn nicht, dann‘“. Es gab jedoch „viele Stellen zu besetzen; wir haben Leute gesucht, die dem Minister inhaltlich ähnlich sind“, beschreibt er die ersten Monate der Regierungsarbeit. Schließlich wollten sie einige Projekte machen und dafür brauchten sie die richtigen Köpfe.

Auch der Regierungspartner habe Vorschläge gemacht, heißt es in einem Parallelschreiben zum als “Gentlemen’s Agreement” konzipierten Koalitionsvertrag. Das heißt, im Einflussbereich der blauen Ministerien stünden der FPÖ zwei Drittel der Gebühren zu, der ÖVP ein Drittel und umgekehrt. Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme in den Aufsichtsrat traf der jeweilige Minister. Deshalb war Stieglitz nur Asfinag, aber nicht ÖBB-Aufsichtsrat. Denn: Für letzteres Amt hielt der dortige Aufsichtsratsvorsitzende es für unangemessen.

Erneut mischte sich Hofer in eine andere Stieglitz-Petition ein: Als er ihn 2019 zu seinem 50. Geburtstag einlud, habe er abgesagt, sagte Hofer. Der Grund: „Schnell war klar, dass das im Ausland, in Dubai oder in Abu Dhabi gemacht wird.“ Und dass Stieglitz die Reise und den Aufenthalt der Gäste bezahlen wollte. “Das hätte sehr schlecht ausgesehen”, sagte er. Sehen Sie einen Zusammenhang zwischen der Einladung und der Besetzung des Aufsichtsrats?, fragte Richterin Mona Zink. „Nein“, antwortete Hofer, der Strache beim Betreten oder Verlassen des Raums nicht ansah.

Danach blickte Johann Weixelbaum, damals wie heute liberaler Bundesgeschäftsführer, öfter in seine Richtung. Sein Auftritt als Zeuge dauerte deutlich weniger als der von Hofer, führte aber zu viel mehr Missverständnissen: „Österreich in Bewegung“ sei eine Vororganisation der FPÖ?, wurde Weixelbaum gefragt. In seinem „Gefühl“ ja, sagte er zunächst, um kurz darauf korrigiert zu werden, als Straches Anwalt Johann Pauer ihn fragte: Natürlich meinte er keine Vororganisation.

Eine Klarstellung gab es übrigens auch von Hofer: Würde er heute auch Stieglitz in den Aufsichtsrat berufen? „Neuordnung ist etwas anderes“, sagte er. Seitdem muss die Evolution berücksichtigt werden.

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