Arbeitslose erhalten keinen Energiebonus durch Ökostrom

Robert K. (38) lebt in St. Pölten und bezieht ein Mindesteinkommen. Jetzt fällt es in die Energiebindung. Der Grund: eine Photovoltaikanlage auf dem Dach.

Die Bundesregierung hat beschlossen, der Bevölkerung zu helfen. Mit einem Bonus von 150 Euro will man die heimischen Kassen der Österreicher befreien. Abgerechnet wird aber erst rückwirkend für 2022 bis Ende des Jahres, berichtete “Heute” ausführlich.

800 Euro für eine 52m² Wohnung

Ein St. Pölten wird es natürlich schwierig, den Energiebonus zu bezahlen. Robert K. (umbenannt in Verleger*) lebt von Mindesteinkommen. Er selbst bewohnt eine 52-Quadratmeter-Wohnung, die ihn wegen der jüngsten Inflationswelle nun fast 800 Euro kostet. Sie zahlt jetzt 50 Euro mehr für Strom als vor der Krise. Als er neulich die 150-Euro-Hilfe beantragen wollte, ist er schnell wieder aufs Land zurückgekehrt.

Kein Bonus auf Ökostrom?

„Wir beziehen unseren Strom von einer Photovoltaikanlage hier zu Hause, sind also nicht an die EVN angeschlossen“, sagt der 38-Jährige im „Heute“-Interview. Klingt erstmal nicht schlecht, könnte man meinen. Ökostrom soll dem St. Pöltner vom Energiebonus. „Das Haus ist umweltfreundlich gebaut und die Stromerzeugung wurde entsprechend ausgelegt. Strom wird automatisch von der Miete abgezogen, aber ich muss ihn trotzdem bezahlen. Warum habe ich also keinen Anspruch auf den Bonus?“, so Robert weiter wütend werden.

EVN bestätigt den Fall

Ein EVN-Sprecher bestätigt den Fall: „Es gibt nur eine Agentur oder einen Eigentümer, der einen Anschluss und damit einen Vertrag hat. wenn der Strom für eine Mietwohnung vom Vermieter getragen wird, stellt er dem Mieter die Stromkosten in Rechnung und liegt über der Miete Einkommensgrenze Liegt der Vermieter unter der Einkommensgrenze, ist es dem Vermieter überlassen den 1:1 Gutschein an den Mieter.

Kurz gesagt: Wenn beispielsweise zehn Wohnungen Strom aus einer großen Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses beziehen, erhält nur der Vertragspartner den Zuschuss. Die anderen Parteien haben jedoch den Vorteil, nur einen geringen Anteil der Netzentgelte zahlen zu müssen. Theoretisch kann der Vertragspartner dann, wenn er den Zuschuss erhält, diesen anteilig an die Bewohner abtreten.

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Nav-Compte zdz, Zeit der Lüge05.06.2022, 06:38 | Akt: 05.06.2022, 06:38

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