Exklusiv
Stand: 13.06.2022 18:51
Seit Jahren werden mehr und bessere Arbeitsschutz-Checks versprochen. Tatsächlich passiert aber vielerorts wenig, auch weil es noch keine Inspektoren gibt.
Von Daniel Drepper, NDR/WDR
Vor allem eine Maßnahme soll bundesweit für bessere Arbeitsbedingungen sorgen: die sogenannte „Mindestprüfgebühr“, eine Gesetzesänderung, mit der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die Länder dazu gezwungen hat, alle Betriebe in Deutschland zu prüfen öfters. Bis 2026 müssen jährlich fünf Prozent aller Unternehmen in Deutschland auditiert werden.
Bislang liegt die Quote bei knapp über zwei Prozent, Unternehmen erhalten also im Schnitt nur alle 40 bis 50 Jahre Besuch von Behörden. Das 2021 vom Bundesarbeitsminister beschlossene Gesetz soll eine Art Befreiung sein.
Die Zahl der Kontrollen ist teilweise noch gering
Eine Umfrage von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung zeigt jedoch, dass zwar in einigen Bundesländern bereits deutliche Maßnahmen ergriffen wurden, die Zahl der Kontrollen in anderen aber noch sehr gering ist. Bisher haben mehrere Bundesländer zusätzliche Inspektoren eingestellt, aber nur sehr wenige. Das Bundesarbeitsministerium will den Fortschritt der Maßnahmen erstmals seit vier Jahren überprüfen.
Der Arbeitnehmerschutz ist in Deutschland seit Jahren schlecht. Neben dem Arbeitsschutz sind die zuständigen Landesbehörden in Deutschland mit vielen weiteren Aufgaben wie der Überprüfung von Medizinprodukten oder dem Sprengstoffrecht befasst. In der Vergangenheit wurden in vielen dieser Bereiche Mindesterfüllungsquoten eingeführt. Offenbar blieb für Arbeitsschutz-Checks in Unternehmen immer weniger Zeit.
Zuletzt, 2017, gab ein großer europäischer Test, der sogenannte SLIC-Report, Deutschland ein schlechtes Zeugnis. Nicht alle Bundesländer verfügen über genügend Personal, um den internationalen Anforderungen gerecht zu werden. In neun Bundesländern gibt es meist Rückschläge und kaum proaktive Überwachung, zu wenige Unternehmen werden für ihre Fehler bestraft; Andererseits gibt es meist Abmahnungen: Arbeitsschutzbeauftragte verstehen sich als Berater, nicht als Polizisten.
Die Staaten hinken hinterher
Der SLIC-Bericht war ein Weckruf für den Arbeitsschutz in Deutschland. Sie trafen sich, um endlich mit dem Bundesarbeitsministerium eine Quote für Arbeitsschutzbegehungen zu besprechen und einigten sich nach langen Verhandlungen schließlich auf fünf Prozent der Betriebe pro Jahr.
2026 muss die Quote erstmals erfüllt werden. Klar ist aber, dass dies für einige Länder schwierig werden wird. 2020 sank die Zahl der Views deutschlandweit auf 2,4 Prozent. Eine Umfrage von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung zeigt nun, dass die Raten auch 2021 in einigen Ländern sehr niedrig bleiben werden: Baden-Württemberg etwa schreibt, dass es 2021 weniger als 0,8 Prozent der Betriebe in Hessen besucht habe und Sachsen 1,1 Prozent der Unternehmen, in Schleswig-Holstein 1,3 Prozent, in Berlin 2,2 Prozent und in Mecklenburg-Vorpommern 2,3 Prozent.
Die Umfrage zeigt auch, dass einige Länder bisher kaum neue Arbeitsschutzbeauftragte ausgebildet haben. Sachsen hat kein eigenes Ausbildungsprogramm, verliert aber bis 2026 mindestens 16 seiner 100 Inspektoren. Hessen geht von einem zweistelligen durchschnittlichen Bedarf an neuen Beamten aus, bildet derzeit aber nur elf Personen aus. Weitere Konfigurationen sind geplant.
Viel Bürokratie, wenig Kontrolle
“Es war absehbar, dass die Mindestkontrollgebühr mehr Ressourcen erfordert”, schreibt die Pressestelle des LASI State Joint Committee, in dem die Länder ihre Bedenken hinsichtlich der Arbeitsplatzsicherheit diskutieren. „Qualitätsminderung ist nicht das Ziel des Verfahrens. Es wird aber auch zu prüfen sein, ob durch modifizierte Monitoringkonzepte mit geringerem Aufwand die gleiche qualitative Wirkung erzielt werden kann.“
Was 2026 in den Ländern passieren wird, wird nicht im Detail geprüft oder zentral erhoben. Die Bundesregierung hat eine neue Bundesagentur für „Arbeitsschutz“ mit fünf Mitarbeitern und einem Jahresbudget von 1,6 Millionen Euro eingerichtet. Diese konzentriert sich aber in den ersten vier Jahren auf die Vereinheitlichung von Länderdaten, bevor 2026 erstmals offiziell berechnet wird, wer die vorgeschriebene Mindestquote erfüllt und wer nicht. Bisher konnte niemand die perfekte Lösung einsenden, was nicht verwunderlich ist. Länder und Bund diskutieren noch über eine entsprechende Verwaltungsregelung.
„Dass die Bundesregierung derzeit von ihren Informationsmöglichkeiten keinen Gebrauch mehr macht, liegt an laufenden Abstimmungen über Mindeststandards für Kontrollen“, schreibt die Pressestelle des LASI-Landesausschusses. Ohne festen Benchmark ist die Aussagekraft der Anzahl der Inspektionen sehr begrenzt.
„Nicht tatenlos zusehen“
Die Zurückhaltung des Bundesarbeitsministeriums verwundert, auch weil es gesetzliche Möglichkeiten gibt, Bundesländer vorher genau zu kontrollieren. Das schreibt zumindest der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags in einem aktuellen Gutachten im Auftrag der Linken-Bundestagsabgeordneten Susanne Ferschl. Besteht bereits der Verdacht, dass ein Land seiner “Verpflichtung zur Erhöhung der aktuellen Einschaltquoten” nicht nachkommt, kann der Bund Auskunft, Meldung oder Akteneinsicht verlangen, heißt es in dem Bericht.
Einer der führenden deutschen Arbeitsschutzexperten hat die Strafverfolgung bisher kritisiert. „Sofortige Korrektur der Personalplanung“ sei schon jetzt nötig, sagt Wolfhard Kohte, Forschungsdirektor am Halleschen Zentrum für Sozialforschung. Damit aber „ist in den meisten Bundesländern noch nicht begonnen worden; es erfordert auch die Korrektur der Haushalte und der finanziellen und digitalen Ausstattung der Behörden.“ Zudem müsse die Bundesregierung handeln und “darf nicht tatenlos auf diese Defizite blicken”.
Kritik kommt auch von der Opposition. Der CSU-Abgeordnete Stephan Stracke fordert die Bundesregierung auf, „ihre rechtliche Kontrolle auch gegenüber den Bundesländern zu verstärken …