Wenige Stunden vor der geplanten Abschaltung der Geräte reichten ihre Anwälte einen Antrag beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ein. Das berichtete die britische Nachrichtenagentur PA an diesem Mittwochmorgen. Man hoffe und bete für eine positive Entscheidung des Gerichts, sagte Archies Mutter. “Wir werden Archie bis zum Ende nicht aufgeben.”
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist kein Organ der EU, sondern des Europarates.
Der Zwölfjährige erlitt im April bei einem häuslichen Unfall schwere Hirnverletzungen, möglicherweise während einer Tapferkeitsprobe im Internet. Seitdem liegt er im Koma.
Die Ausrüstung, die den Jungen in einem Krankenhaus in Ost-London am Leben erhält, sollte am Mittwoch um 11 Uhr Ortszeit (12 Uhr BST) abgeschaltet werden. Ob die Anwälte der Familie mit ihrem Antrag Aussicht auf Erfolg haben, ist noch unklar.
Im Kampf um das Leben ihres Sohnes haben Archies Eltern in allen rechtlichen Instanzen versagt. Der Supreme Court – das höchste britische Gericht – wies am Dienstag einen Antrag zurück, mit dem die Eltern die Fortsetzung lebenserhaltender Maßnahmen erwirken wollten. Die Richter des Obersten Gerichtshofs erklärten, dass die Lebenserhaltung den Tod nur verlängern würde, da keine Aussicht auf eine echte Genesung bestehe.
Der Fall erinnert an ähnliche Streitigkeiten um todkranke Kinder in Großbritannien. Das britische Gesundheitswesen, das finanziell stark unter Druck steht, stellt die Lebenserhaltung oft viel früher ein, als dies in Deutschland der Fall wäre. Zudem werden die Wünsche von Eltern und Angehörigen nicht in gleichem Maße berücksichtigt. Richter entscheiden oft auf Empfehlung von medizinischem Fachpersonal, was im besten Interesse des Patienten ist.
(SDA)