ARD, ZDF und Deutschlandfunk beschlossen eine Ordnungsreform

Stand: 02.06.2022 17:11

Flexibleres Angebot, mehr Programme im Internet, stärkere Agenturen: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss reformiert werden. Darauf haben sich die Ministerpräsidenten der Länder nun geeinigt.

Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Fernsehens in Deutschland muss weiterentwickelt werden. Darauf haben sich die Ministerpräsidenten der Länder in Berlin geeinigt, teilte das Kanzleramt des Landes Rheinland-Pfalz mit.

Der Markenkern von ARD, ZDF und Deutschlandfunk soll sichtbarer gemacht werden. Gleichzeitig sollen Programme flexibler werden, etwa mit digitalen Streaming-Angeboten im Internet.

Kulturelle Bildung, Information und Unterhaltung

„Es geht darum, Angebote zu ermöglichen, die die Bürger dort erreichen, wo sie sind und mit den Formaten, die sie brauchen“, sagte Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz.

Kultur, Bildung, Information und auch Unterhaltung seien Kern der öffentlich-rechtlichen Programmmarke – „wenn es zu einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil passt“, so der SPD-Politiker.

Flexibleres Angebot

„ARD und ZDF waren zu stark gewachsen“, sagte Bayerns Medienminister Florian Herrmann. „Wir schärfen jetzt gezielt das Profil und bringen den Markenkern des öffentlich-rechtlichen Senders noch deutlicher zum Ausdruck.“ Man wolle “Klasse statt Masse”, sagte der CSU-Politiker.

Ziel der Reform soll es sein, das Mandat zu definieren, das Programmangebot zu flexibilisieren, das Online-Mandat weiterzuentwickeln und die Gremien zu stärken, teilte die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz mit.

Es geht derzeit nicht darum, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit dem Rundfunkbeitrag zu finanzieren. Dies ist Teil eines zweiten Reformschritts.

Zuständig sind die Staaten

Auf Grundlage der Einigung der Ministerpräsidenten kann die Rundfunkkommission der Länder nun einen Medienaustausch-Staatsvertrag erarbeiten. Dann entscheiden die Staatsoberhäupter.

Nach Angaben der Kanzlei des Landes Rheinland-Pfalz soll die Ministerpräsidentenkonferenz die Änderung des Staatsvertrags voraussichtlich am 20. Oktober unterzeichnen. Die Länderparlamente müssen später noch zustimmen.

In Deutschland sind die Bundesländer für die Medienpolitik zuständig. Sie definieren den Rahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Rheinland-Pfalz leitet die Rundfunkkommission.

Weniger lineare TV-Kanäle

2016 hatten die Bundesländer eine Arbeitsgruppe zum Thema „Auftrag und Strukturoptimierung der Rundfunkveranstalter“ eingerichtet. Sender sollten reformieren. Ein erster Entwurf der Änderung, der im Oktober veröffentlicht wurde, fordert weniger lineare Fernsehsender.

Die 16 Bundesländer haben 1991 den Rundfunkstaatsvertrag verabschiedet, der verschiedene Bereiche des Rundfunkrechts regelt. Im November 2021 wurde es durch den Medienstaatsvertrag abgelöst.

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