Mit der Aufhebung der Maskenpflicht läuft auch die telefonische Krankmeldung aus, die Ärztekammer will sie aber beibehalten.
Mit der Aufhebung der Maskenpflicht erlischt auch die Corona-bedingt auf den 31.05.2022 befristete telefonische Krankmeldung. Da dies bei den Patienten sehr gut ankam, will die Österreichische Krankenkasse (ÖGK) nun noch weiter gehen und den Versicherten eine Krankschreibung per Videosprechstunde ermöglichen. Von der Ärztekammer regt sich Widerstand.
Die ÖGK teilte am Donnerstag mit, man sei in ständigem Kontakt mit der Ärztekammer und hoffe auf eine zeitnahe Einigung. Ziel ist es, den Versicherten eine ärztliche Begutachtung zu gewährleisten. Dazu muss die Krankmeldung per Videosprechstunde in den Globalvertrag aufgenommen werden. Eine sichere Verbindung ist wichtig. Dies kann über das von der ÖGK entwickelte Modell „visit-e“ oder ein gleichwertiges System erfolgen. Zudem muss der Versicherte dem Vertragspartner bereits bekannt sein.
Die Ärztekammer will sich telefonisch krankschreiben lassen
Die telefonische Krankmeldung will die Medizinische Fakultät aber behalten. Nur weil die Pandemie eine Pause einzulegen scheint, sei das kein Grund, dieses nützliche Tool so voreilig über Bord zu werfen, betonte Johannes Steinhart, Chef des Wiener Abgeordnetenhauses und Vizepräsident der ÖÄK, in einer Aussendung. Er sah den „Flügel der Wirtschaftskammer ÖGK“ in Betrieb, was vom Misstrauen der Versicherten zeugte.
Das Krankschreibungsvideo sei technisch unausgereift, sagte Steinhart: „Deshalb ist der Vorschlag völlig nutzlos und wird Patienten und Ärzte, die eine zuverlässige Abwicklung gewohnt sind, nur verwirren und verärgern.“
(APA)