Asfinag baut Stellplatz für Sondertransporte: Tempolimit auf der A2

„Die Bestandsfläche vor der Shopping City Süd an der Richtung Wien wird umgebaut und technisch verbessert“, teilte die Asfinag am Freitag in einer Aussendung mit. Konkret werden für die Ein- und Ausfahrt A2 eine Zufahrtsschranke und ein Verzögerungs- und Beschleunigungsstreifen sowie Infrastruktur in Form eines Verwaltungsbüros und einer barrierefreien Toilette errichtet.

Etwa fünf SOTRA sollen künftig Platz finden, um einen Fahrstopp einzulegen. Diese Stopps sind notwendig, da diese Schwertransporte tagsüber in der Regel nicht unterwegs sind und auch um die gesetzlichen Ruhezeiten der Lkw-Fahrer einzuhalten. Ein Abstellen dieser Transporte auf klassischen Rastplätzen ist aufgrund überdurchschnittlicher Breiten und Höhen nicht möglich.

Damit sich die Fahrer in den Pausen auf dem Gelände ausruhen und eine gute Zeit haben können, bietet die ASFINAG kostenloses WLAN und installiert Beleuchtung und Videoüberwachung, um die Sicherheit zu erhöhen. Darüber hinaus wird das neu erschlossene Areal auch für Fahrzeugkontrollen der Polizei, für den Service- und Kontrolldienst der ASFINAG sowie für die technische Straßenkontrolle für Lkw genutzt. Rund 2,2 Millionen Euro investiert die ASFINAG in diesen neuen SOTRA-Parkplatz.

Präziser Planungsprozess für Sondertransport XXXL

Vor Erteilung einer Streckengenehmigung für Sondertransporte führt die ASFINAG besondere Prüfungen durch. Dadurch wird sichergestellt, dass bestehende Baustellen breit genug sind, um sich zu bewegen, dass die Beschilderung nicht beschädigt wird und dass Brücken hoch genug sind, damit Lastwagen sicher überqueren können. Die Tests umfassen auch die Fahrzeit. Dabei wird auf Verkehrsfrequenzen und Sonderereignisse wie Ferienbeginn oder Veranstaltungen geachtet.

Sie sind nachfolgend in den Sondertransportgenehmigungen im Detail festgelegt. Von der zu befahrenden Strecke über die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten bis hin zu Hinweisen, ob Streckenabschnitte nur mit Schleusen befahren werden dürfen. Alle Fahrer von Schwertransporten müssen sich 24 Stunden vor Fahrtantritt bei der ASFINAG anmelden.

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