Hintergrund
Stand: 26.07.2022 15:26
Die Ampelkoalition streitet über die Lebensdauer von Atomkraftwerken. Immer wieder fällt der Begriff „Streckbetrieb“. Was bedeutet das und welche Folgen hätten sie?
Von Christian Schaaf, ARD-Hauptstadtstudio
Nach dem Atomgesetz wird Deutschland bis zum 31. Dezember ein Land sein, in dem keine Kernkraftwerke in Betrieb sind. Die Bundesregierung prüft, ob es notwendig ist, die drei Kernreaktoren, die seither Strom produzieren, in einem sogenannten gestreckten Betrieb wieder hochzufahren.
Die drei Reaktoren Isar 2, Neckarwestheim und Emsland produzieren noch etwa sechs Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms.
Zeitverlängerung: Kein zusätzlicher Strom
Fehlen Kernkraftwerke, muss dieser Betrag durch Gas- oder Kohlekraftwerke oder durch den schnellen Ausbau erneuerbarer Energien kompensiert werden. Ist dies nicht möglich, könnten Kernreaktoren auch im Winter Strom produzieren und so zur Energieversorgung beitragen.
Damit ein „erweiterter Betrieb“ möglich ist, müssen Kernreaktoren mit dem in ihren Reaktoren verbliebenen Kernbrennstoff auskommen. Das bedeutet, dass die Stromproduktion nun reduziert werden müsste, damit der Brennstoff länger hält. Nach Angaben des für den Betrieb von Kernkraftwerken zuständigen Umweltministeriums würde der „erweiterte Betrieb“ zwar zu einer längeren Kernstromproduktion, aber nicht zu einer zusätzlichen Strommenge führen.
Wer übernimmt die Verantwortung?
Dem Weiterbetrieb der Reaktoren stehen jedoch große Hindernisse entgegen. Zum einen verzögert sich eine umfassende Sicherheitsüberprüfung der Systeme: Sie werden in der Regel alle zehn Jahre einem umfassenden Sicherheitscheck unterzogen, was viele Monate dauern kann. Die letzten Kontrollen der drei noch in Betrieb befindlichen Anlagen liegen jedoch 13 Jahre zurück.
Mit Blick auf das Stoppdatum 2022 wurde die 2019 faktisch fällige Sicherheitsüberprüfung nicht mehr durchgeführt, es ist mehr als fraglich, ob die Frist für eine neue, die sogenannte Periodische Sicherheitsüberprüfung, noch einmal verlängert werden kann.
Zudem wollen die Betreibergesellschaften der Kernkraftwerke ab dem 1. Januar keine Verantwortung für Unfälle übernehmen. Ob der Bund diese Verantwortung künftig übernehmen wird, ist noch offen.
Stichwort: Streckbetrieb für Kernkraftwerke
Christian Schaaf, ARD Berlin, 26. Juli 2022 um 8:45 Uhr