Ein zweiter Mann konnte nur eine Stichwunde in den Rücken vermeiden und setzte ihm selbst das Messer in den Bauch. Der Angeklagte fühlte sich nicht schuldig.
Ungewöhnlich ist laut Staatsanwaltschaft, dass beide Opfer keinerlei Beziehung zum Angeklagten hatten. Der Staatsanwalt sah in dem Handy eine Beleidigung, die darauf zurückzuführen war, dass eine Kellnerin Monate zuvor den beschuldigten Besitzer zurückgewiesen hatte. Der 48-Jährige feierte am Tattag mit Familie und Freunden in einem anderen Restaurant, als die Kellnerin mit den beiden Männern hereinkam. Es gab einen Kampf zwischen den Gruppen, der aber bald ausging. Die beiden Begleiter der Frau betraten den Hof, um zu rauchen.
“Ich schneide es”
„Ich habe ihn erstochen“, sagte der Angeklagte und schnappte sich laut Zeugenaussagen ein Fleischermesser aus der Küche von auf dem Rücken liegenden Menschen. Der Zweite sah, was er tat, und drückte den Angreifer auf die Schulter: Der 48-Jährige soll ihm in den Bauch gestochen haben. “Es war ein großes Glück, dass mit diesem riesigen Messer kein lebenswichtiges Organ verletzt wurde”, sagte der Staatsanwalt.
“Ich wollte nur Angst machen”
Der Verteidiger sagte, sein Mandant habe „niemals jemandem weh tun wollen“, er habe nur „die Männer erschrecken“ wollen, mit einem Messer, und der Stich sei sicher unbeabsichtigt gewesen. Das Messer drang auch nur wenige Zentimeter ein, so dass laut Anwalt das Messer nicht mit voller Wucht eingesetzt werden konnte.
Der Angeklagte bekannte sich in beiden Fällen auf nicht schuldig: “Es tut mir jeden Tag leid”, sagte er. „Was wollten Sie mit dem Messer?“, fragte der Richter. “Drohend, erschreckend, ich wollte es nie benutzen”, antwortete der Interviewte. Seinen Angaben zufolge schenkte der Besitzer der Sache keine große Beachtung und ging, obwohl der Verletzte hinter ihm geschrien haben soll: „Sie haben mich erstochen, ich bereite Sie mit meinem Anwalt vor“.
Urteil: acht Jahre Haft
Nach etwa vierstündiger Beratung entschied die Jury, dass es sich nur in einem Fall um versuchten Mord, im zweiten um Körperverletzung wegen grober Fahrlässigkeit handelte. Der Besitzer wurde zu acht Jahren Gefängnis verurteilt, die Strafe ist nicht fest.