– “Sei nicht zu stolz auf Freispruch drittklassiger”
Eine 48-jährige Frau befahl nicht, ihre Mutter zu töten. Der Oberste Gerichtshof sagt jedoch: “Sie sind in irgendeiner Weise an dem Mord beteiligt, aber wir wissen nicht, wie.”
Gepostet: 04.07.2022, 20:29
Ein Mitglied der Dreiergruppe (von links: Beata Wasser-Keller, Christoph Spiess und Alain Kessler) befand den 48-Jährigen wegen Anstiftung zum Mord für schuldig.
Abbildung: Robert Honegger
Anderthalb Tage debattierte das Zürcher Obergericht über Schuld und Unschuld der drei Angeklagten, ob sie für schuldig befunden oder freigesprochen wurden. Am Ende waren sie sich in zwei Punkten vollkommen einig. In einer Frage vertrat ein dreiköpfiges Gremiumsmitglied jedoch eine andere – und zwar die entscheidende – Meinung: Im August 2016 habe eine 48-jährige Frau ihren damaligen Lebensgefährten, einen 39-jährigen Bauarbeiter, angestiftet. , in Küsnacht seine Mutter, eine 73-jährige Ärztin, zu töten? Nur im geschriebenen Satz ist zu lesen, warum ein Mitglied des Gerichts von der Schuld der Frau überzeugt ist.
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