„Attersee-Cause“ geht auf das Bundesverwaltungsgericht zurück

15.07.2022 11:35 (15.07.2022 14:13)

Der Fall kehrt ans Bundesverwaltungsgericht zurück. ©APA/BARBARA GINDL

Der “Fall Attersee” ist für die SPÖ noch nicht zu Ende, denn nun befasst sich erneut das Bundesverwaltungsgericht damit.

Im Rechtsstreit um ein Seegrundstück im oberösterreichischen Badesee gab das Verwaltungsgericht der Partei teilweise recht. Wie ein Sprecher des Obersten Gerichtshofs der APA am Freitag sagte, liegt der Fall nun wieder beim Bundesverwaltungsgericht. Nun wird eine neue Sanktion für jene Teile des Grundstücks festgesetzt, deren günstige Nutzung durch die Jugend der SP nach geltendem Urteil unzulässig ist.

„Cause Attersee“ ist für die SPÖ noch nicht zu Ende

Hintergrund des langjährigen Rechtsstreits: Das Land Oberösterreich stellt SPÖ und ÖVP-Jugendorganisationen seit den 1960er Jahren Grundstücke in Attersee (SPÖ) und Mondsee (ÖVP) zur symbolischen Miete von 10 Euro pro Platz zur Verfügung. Allerdings wertete der Rechnungshof Billigmieten als Spenden von Parteien im Land Oberösterreich, die seit 2012 im öffentlichen Bereich verboten sind.

Daher wurde die SPÖ für die Jahre 2017, 2018 und 2019 mit je 45.000 Euro Bußgeld belegt, die ÖVP müsste für die Jahre 2017 und 2018 jeweils 70.000 Euro zahlen (seit 2019 zahlt die „Jugendpartei“ eine Marktmiete für ihre Immobilie ( Mondsee).

Das Bundesverwaltungsgericht bestimmt die Miete marktgerecht

Während das Verwaltungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss das Bußgeld gegen die ÖVP bestätigte, wurde das gegen die SPÖ verhängte Bußgeld aufgehoben. Grund dafür ist die Geschichte des Eigentums: Die Sozialistische Jugend erhielt in der Nachkriegszeit ein 99-jähriges Nutzungsrecht an Eigentum. Dies war eine Bedingung der ursprünglichen Eigentümer, die die in der NS-Zeit enteignete und später restaurierte Liegenschaft an das Land Oberösterreich verkauft hatten.

Daher erklärten die obersten Richter die Unterpacht dieses Grundstücksteils für zulässig. Für die anderen Parteien muss das Bundesverwaltungsgericht nun eine marktgerechte Miete ermitteln und auf dieser Grundlage ein neues Bußgeld festsetzen. Bei dieser Gelegenheit kann das Bundesverwaltungsgericht auch die beiden bereits gegen die SPÖ verhängten Bußgelder für die Jahre 2018 und 2019 wieder in Kraft setzen.

SPÖ-Lindner zufrieden mit dem Urteil

Bei einer Pressekonferenz am Freitag zeigte sich der geschäftsführende Vorsitzende der oberösterreichischen SPÖ, Michael Lindner, allgemein erfreut über das Urteil: „Wir glauben, dass der Inhalt des Inhalts bestätigt, dass der Wille der Hinterbliebenen der SPÖ respektiert werden muss.“ Holocaust“, sagte er. Aus SPÖ-Sicht wird das weitere Verfahren davon abhängen, ob die SPÖ überhaupt von den Landspenden des Landes Oberösterreich wusste. „Erst dann ist er nach dem Urteil des Verwaltungsstreitgerichts parteirechtlich verantwortlich“, teilte die Parteizentrale am Freitag mit.

Das Verfahren für die ÖVP ist abgeschlossen. Dementsprechend unterwirft sich die Partei dem Urteil. „Wir nehmen die Stellungnahme des Verwaltungsgerichtshofs zur Kenntnis. Seit das Problem bei uns erstmals aufgetreten ist, zahlen wir die knappe, marktübliche Miete“, sagte OÖ JVP-Geschäftsführer Gregor Eckmayr in einer schriftlichen Stellungnahme.

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