Autonome Autos: Echtzeit-Testbetrieb bald in Deutschland möglich

Der Titel klingt kompliziert: „Kraftfahrzeug-Funktionsverordnung mit automatisierten und autonomen Fahrfunktionen“. Der Inhalt hingegen ist sehr einfach. In Deutschland soll der Betrieb von Roboterautos im Straßenverkehr künftig ohne Fahrer erlaubt sein. Nicht nur auf Testgeländen oder in geschlossenen Forschungseinrichtungen, sondern auch auf öffentlichen Straßen. Nachdem der Deutsche Bundestag bereits Anfang des Jahres einem Verordnungsentwurf von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (52, FDP) zugestimmt hatte, gab der Bundesrat stellvertretend für die Länder seine Zustimmung.

Autonome Fahrzeuge sind fahrerlos, orientieren sich mit Kameras, Radar- und Lasersensoren sowie digitalen Wolkenkarten und sind bereit, unseren Straßenverkehr zu revolutionieren: weniger Unfälle, höhere Verkehrsdichte mit vorhandener Infrastruktur, Freizeit im Auto statt Stress am Steuer. Anstelle des Fahrers trifft die künstliche Intelligenz die Entscheidungen, die im Voraus und mit jedem gefahrenen Kilometer immer besser lernt, die Aktionen und Reaktionen der Verkehrsteilnehmer richtig einzuschätzen. Und sich dann darauf einstellen.

Erste Regulierung weltweit

Mit der neuen Verordnung regelt Deutschland als erstes Land die Nutzung dieser Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr umfassend. Während die Schweiz weiter an der Neufassung des Verkehrsgesetzes arbeitet, das auch autonome Autos beinhalten soll, macht sich unser nördlicher Nachbar bereits an die Arbeit. Dabei geht es aber nicht primär um autonomes Fahren per se, sondern vor allem um Industriepolitik.

Technologieriesen wie Apple, Amazon, Google und Microsoft testen in den USA schon lange autonome Autos und betreiben sie teilweise sogar als Fahrdienste. Vor allem die deutsche Autoindustrie befürchtet, dass diese neuen Mobilitätsakteure sie in Zukunft überholen könnten. Deshalb muss die für das autonome Fahren notwendige Technologie jetzt schnell vorangetrieben werden. Dazu müssen sie unter realen Bedingungen getestet werden und sind nur in der notwendigen Komplexität auf der öffentlichen Straße verfügbar.

Nur Stufe 4

Das bedeutet jedoch nicht, dass diese Fahrzeuge in großer Zahl auf allen Straßen unterwegs sind. Die neuen Verordnungen regeln die Rahmenbedingungen im Detail. Zugelassen sind nur Autos mit Level-4-Technologie (siehe Kasten). Man muss also noch Lenkrad und Pedale für den manuellen Eingriff haben. Für den Betrieb ist jedoch kein ausgebildeter Techniker mehr erforderlich.

Allmählich autonom

Es gibt fünf Stufen des automatischen Fahrens:

Level 1 bezeichnet das Fahren mit Assistenzsystemen wie Spurhalteassistent oder adaptive cruise control. Diese Technologie ist bereits heute in vielen Kleinwagen verfügbar.

Auf Stufe 2 arbeiten diese Systeme in ganz definierten Situationen teilautomatisch: Im Stau etwa bremst der Abstandsregeltempomat ab und fährt automatisch weg, wenn das Auto weiterfährt. Auf diesem Stand stehen heute schon viele Fahrzeuge.

Auf Stufe 3 wird das Auto beispielsweise temporär unter Beibehaltung von Geschwindigkeit und Fahrspur auf der Autobahn gefahren. Wichtig bis zu diesem Level: Der Fahrer muss seine Hände hinter dem Lenkrad haben und jederzeit eingreifen können.

Auf Stufe 4 wird das Auto alleine gefahren, kann den Fahrer aber je nach Situation auffordern, das Lenkrad zu drehen.

Erst auf Stufe 5 agiert das Auto komplett automatisch: Fahrgäste haben mangels Lenkrad und Pedalerie keine Möglichkeit einzugreifen.

Es gibt fünf Stufen des automatischen Fahrens:

Level 1 bezeichnet das Fahren mit Assistenzsystemen wie Spurhalteassistent oder adaptive cruise control. Diese Technologie ist bereits heute in vielen Kleinwagen verfügbar.

Auf Stufe 2 arbeiten diese Systeme in ganz definierten Situationen teilautomatisch: Im Stau etwa bremst der Abstandsregeltempomat ab und fährt automatisch weg, wenn das Auto weiterfährt. Auf diesem Stand stehen heute schon viele Fahrzeuge.

Auf Stufe 3 wird das Auto beispielsweise temporär unter Beibehaltung von Geschwindigkeit und Fahrspur auf der Autobahn gefahren. Wichtig bis zu diesem Level: Der Fahrer muss seine Hände hinter dem Lenkrad haben und jederzeit eingreifen können.

Auf Stufe 4 wird das Auto alleine gefahren, kann den Fahrer aber je nach Situation auffordern, das Lenkrad zu drehen.

Erst auf Stufe 5 agiert das Auto komplett automatisch: Fahrgäste haben mangels Lenkrad und Pedalerie keine Möglichkeit einzugreifen.

Der Einsatz dieses Fahrzeugtyps muss noch genehmigt werden: Der Antrag muss ein genau definiertes kartografisches Gebiet angeben, in dem das Auto fahren soll. Zudem müssen Vorkehrungen getroffen werden, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert oder gar gefährdet werden. Zudem muss die Nutzung der Autos über eine Leitstelle gesteuert werden.

Was ist mit einem Unfall?

Gemäss Bundesratsbeschluss müssen noch zwei Dinge neu formuliert werden: Wie wird eine mögliche Unfallstelle gewährleistet, wenn niemand an Bord ist, der ein Warndreieck aufstellen kann? Wenn alle autonom fahren, dürfte dies aufgrund der defensiven Fahrweise von Roboterautos nahezu unmöglich sein. Aber menschliche Fahrer sind immer noch die Mehrheit. Und kann ein autonomes Auto auch betrieben werden, wenn der Fahrzeugführer betrunken oder unter Drogen steht?

Ist beides geklärt, steht einem Test autonomer Autos in Deutschland nichts mehr im Weg. Zunächst werden es aber vor allem Fahrzeuge zur Personenbeförderung sein, etwa Taxifahrer und Shuttles oder Paketlieferwagen. Privatautos werden wir noch lange selbst fahren müssen. Zwar gibt es inzwischen erste Modelle mit Level 3 Pilotiertem Fahren.

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