Aktualisiert am 18. Juli 2022, 12:32 Uhr
Ab Mittwoch müssen Ärzte Fälle von Affenpocken melden. Damit will der Bund eine Übertragung in der Schweiz rechtzeitig erkennen und bekämpfen.
Pocken breiten sich zunehmend in Europa aus. In der Schweiz gilt deshalb ab Mittwoch die Meldepflicht. Gemäss Bundesamt für Gesundheit des BAG wird seit Anfang Mai 2022 eine ausserordentliche Häufung der Affenpocken mit insgesamt mehreren tausend Fällen in mehreren Ländern beobachtet. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch, und sexueller Kontakt zwischen Männern gilt als einer der häufigsten Übertragungswege. Nur sehr wenige der Betroffenen hatten sich zuvor in einem früheren Risikogebiet (West- und Zentralafrika) aufgehalten.
Vom 21. Mai bis 15. Juli 2022 wurden schweizweit 198 laborbestätigte Fälle gemeldet. Das Meldepflichtsystem erlaubt bisher nur die Meldung eines Pockenfalls oder eines positiven Labortests auf das Affenpockenvirus im Rahmen der Meldung einer „außergewöhnlichen klinischen Entdeckung oder eines Laborbefundes“. Um die epidemiologische Lage in der Schweiz und international besser überwachen und einschätzen zu können und möglichst zielgerichtete Massnahmen umsetzen zu können, eine ausdrückliche Meldepflicht von klinischen Befunden und Ergebnissen von Laboranalysen in Bezug auf das Affenpockenvirus. eingeführt.
Diese Anpassung impliziert keine Änderung des Meldeverfahrens. Um die Wissenslücken insbesondere im Bereich der Übertragung von Affenpockenviren zu schliessen und eine Übertragung in der Schweiz zu erkennen und rechtzeitig zu bekämpfen, ist sie verpflichtet, die klinischen Befunde von Virusinfektionen der Affenpocken zu kommunizieren. eingeführt. Die Ärzteschaft und die meldenden Institutionen sollten über die Klinik, die Exposition (z. B. Reisen in betroffene Gebiete) und den Übertragungsweg (z. B. enger Kontakt mit kranken Tieren oder Menschen) berichten. Die Meldung muss innert 24 Stunden unter Angabe der notwendigen Personendaten erfolgen, damit die betroffenen Kantone Umweltrecherchen und Personenmassnahmen durchführen können. Meldekriterium ist der positive Laborbefund für das Affenpockenvirus.