Am Sonntag traf die Kantonspolizei Basel-Stadt mit einem Grossaufgebot ein. Polizeiautos sind an zwei Orten in der Stadt auf Bildern zu sehen, die von Nachrichtenscouts aufgenommen wurden. Ein Video zeigt zwei Festgenommene. Der Grund: Airsoft-Waffen. Personen, die laut Polizei kontrolliert wurden, sollen ihn in der Öffentlichkeit behandelt haben.
Auf Anfrage von 20 Minuten bestätigte die Polizei den Vorgang. Gleichzeitig warnt ein Sprecher davor, die Waffen nicht öffentlich zu zeigen. Obwohl sie nicht die gleiche Gefahr wie echte Schusswaffen darstellen, sehen sie sich zum Verwechseln ähnlich. Das macht den Leuten Angst und sie rufen die Polizei. „Die Polizei muss die Situation ernst nehmen und davon ausgehen, dass die Täter bewaffnet sind“, sagte er.
Das schweizerische Waffengesetz betrachtet Airsoft-Replicas als Waffen, wenn Verwechslungsgefahr mit echten Schusswaffen besteht. Sie sind obligatorisch und unterliegen auch dem Waffenrecht. Denn selbst wenn sie nicht zum Töten bestimmt sind, können Menschen mit ihnen verletzt oder verängstigt werden. Das Tragen der Waffe ist jedoch nicht genehmigungspflichtig, wenn sie zu einer Veranstaltung transportiert oder in Innenräumen verwendet wird.