Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) arbeitet an einem Baukartell, an dem alle Größen der Branche beteiligt sind; nun gerät die Kronzeugenregelung des Bauriesen Strabag ins Wanken. 2021 wurde sie vom Kartellgericht zunächst mit einer Geldbuße von 45,37 Millionen Euro wegen rechtswidriger Preis- und Marktabsprachen belegt. „Aufgrund neuer Tatsachen ist aus Sicht der BWB eine erneute Prüfung durch das Kartellgericht erforderlich“, teilte die Behörde am Donnerstag mit.
Dank Nachsicht und Kooperation mit den Behörden dürfte die Strafzahlung für Österreichs größten Baukonzern nun deutlich höher ausfallen. Die Hausdurchsuchungen erfolgten laut Branchenexperten bei einem Anwalt, wie die APA erfuhr. Die Kartellbehörden entschieden daraufhin, beim Gericht eine „Überprüfung der Strabag-Entscheidung“ zu beantragen.
Neue Fakten, Überprüfung
Mit Beschluss vom 21. Oktober 2021 hatte das Kartellgericht gegen zwei Unternehmen der Strabag-Gruppe (Strabag AG und F. Lang u. K. Menhofer Baugesellschaft mbH & Co. KG, Anm.) „wegen der Preiseinheitlichkeit und -kontinuität“ ein Bußgeld verhängt Absprachen, kartellrechtswidrige Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Wettbewerbern bei öffentlichen und privaten Ausschreibungen im Hoch- und Tiefbau in Österreich im Zeitraum Juli 2002 bis Oktober 2017“.
Während der kartellrechtlichen Ermittlungen hat Strabag eine umfassende Kronzeugenerklärung abgegeben, Compliance-Maßnahmen umgesetzt und auch das Kartellverfahren anerkannt. Daher hatte die Bundeswettbewerbsbehörde unter Beteiligung der Bundeskartellanwaltschaft eine Bußgeldermäßigung beantragt.
„Die Kronzeugenregelung ist das wichtigste Instrument zur Aufdeckung kartellrechtswidriger Absprachen; aus diesem Grund wird kooperierenden Unternehmen eine Bußgeldermäßigung gewährt, die sogar ganz beseitigt werden kann. Nein, diese weitreichende Privilegierung ist jedoch nur gerechtfertigt, wenn sie dies tun alle qualifizieren”, betonte BWB-Geschäftsführerin Interim Natalie Harsdorf-Borsch heute in einer Aussendung. “Aufgrund des neuen Sachverhalts sollte dem Kartellgericht ein Nachdenken gestattet werden.”