Der Bauriese Strabag kooperierte im Baukartellverfahren und wurde als Zeuge geführt. Der Konzern kam mit „nur 45,37 Millionen Bußgeldern“ davon. Nun droht ihm eine deutlich höhere Strafe. Experten zufolge wurde ein Anwaltshaus durchsucht, die Bundeskartellbehörde kehrt zurück, um die Strabag zu prüfen.
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) arbeitet an einem Baukartell, an dem alle Größen der Branche beteiligt sind; nun gerät die Kronzeugenregelung des Bauriesen Strabag ins Wanken. 2021 wurde sie vom Kartellgericht zunächst mit einer Geldbuße von 45,37 Millionen Euro wegen rechtswidriger Preis- und Marktabsprachen belegt. „Aufgrund neuer Tatsachen ist aus Sicht der BWB eine erneute Prüfung durch das Kartellgericht erforderlich“, teilte die Behörde am Donnerstag mit.
Haussuche
Dank Milde und Kooperation mit den Behörden fiel die Strafe für Österreichs größten Baukonzern milder aus. Dies könnte sich nun deutlich ändern. Die Hausdurchsuchungen erfolgten laut Branchenexperten bei einem Anwalt, wie die APA erfuhr. Die Kartellbehörden entschieden daraufhin, beim Gericht eine „Überprüfung der Strabag-Entscheidung“ zu beantragen.
Strabag: “haltlose” Vorwürfe
Der Geschäftsführung des Baukonzerns ist diesbezüglich kein Verschulden bekannt und sie reagierte umgehend: „Der Vorstand hält den Antrag für unbegründet, weil die Strabag im Rahmen des Gnadengesuchs umfassend und intensiv mit der BWB zusammengearbeitet hat“, hieß es in einer Mitteilung weiter Donnerstag. Strabag habe mit ihrer Zusammenarbeit “einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung geleistet und damit auch als erstes Unternehmen das Kartellverfahren rechtskräftig eingestellt.” Zudem habe Strabag ihr Compliance-System verfeinert und ein neuartiges Trackingsystem implementiert, wurde betont.
Beweise zurückgehalten?
Kartellhüter sehen das anders: Aufgrund der laufenden Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sind der BWB „neue Tatsachen bekannt geworden, die eine gerichtliche Überprüfung insbesondere des rechtskräftigen Beschlusses vom 21.10.2021 erfordern im Hinblick auf die vollständige Einhaltung der Strabag als Mitwirkungspflicht des Kronzeugen zur wahrheitsgemäßen, uneingeschränkten und schnellen Mitwirkung gemäß § 11b Abs. 1 Nr. 2 WettbG“, erklärte die Kartellbehörde. Geprüft werden soll unter anderem, ob „trotz Kenntnis eine Verschweigen von Beweisen und Tatsachen seitens der Strabag vorliegt“.
Mit Beschluss vom 21. Oktober 2021 hatte das Kartellgericht gegen zwei Unternehmen der Strabag-Gruppe (Strabag AG und F. Lang u. K. Menhofer Baugesellschaft mbH & Co. KG, Anm.) „wegen der Preiseinheitlichkeit und -kontinuität“ ein Bußgeld verhängt Absprachen, kartellrechtswidrige Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Wettbewerbern bei öffentlichen und privaten Ausschreibungen im Hoch- und Tiefbau in Österreich im Zeitraum Juli 2002 bis Oktober 2017“.
Während der kartellrechtlichen Ermittlungen hat Strabag eine umfassende Kronzeugenerklärung abgegeben, Compliance-Maßnahmen umgesetzt und auch das Kartellverfahren anerkannt. Daher hatte die Bundeswettbewerbsbehörde unter Beteiligung der Bundeskartellanwaltschaft eine Bußgeldermäßigung beantragt.
Milde nur bei voller Kooperation
„Die Kronzeugenregelung ist das wichtigste Instrument zur Aufdeckung kartellrechtswidriger Absprachen; aus diesem Grund wird kooperierenden Unternehmen eine Bußgeldermäßigung gewährt, die sogar ganz beseitigt werden kann. Nein, diese weitreichende Privilegierung ist jedoch nur gerechtfertigt, wenn sie dies tun alle qualifizieren”, betonte BWB-Geschäftsführerin Interim Natalie Harsdorf-Borsch heute in einer Aussendung. “Aufgrund des neuen Sachverhalts sollte dem Kartellgericht ein Nachdenken gestattet werden.”
Im Frühjahr 2017 hat die Bundeswettbewerbsbehörde im Rahmen ihrer Ermittlungen wegen möglicher illegaler Preisabsprachen in der Baubranche mit Hausdurchsuchungen und der Beschlagnahme umfangreicher Daten begonnen. Laut BWB wurden im Herbst 2019 die ersten Widerspruchsbescheide an die betroffenen Unternehmen verschickt. Die Unternehmen wurden schriftlich über die gegen sie gerichteten Beschwerden informiert.