Beinschab ist nun Kronzeuge im ÖVP-Umfragefall

Diese Entscheidung wollte die WKStA auf Nachfrage der APA nicht offiziell bestätigen. Mediensprecher Rene Ruprecht verwies auf Beinschabs Persönlichkeitsrechte. Außerdem ist es eine laufende Untersuchung und ein Abschlussakt. Aus diesen Gründen ist eine öffentliche Stellungnahme nicht möglich. „Die gesetzlichen Vorgaben sind eindeutig“, sagte Ruprecht.

Wie die WKStA in ihrem Schreiben erläutert, legte Beinschab nach seiner Festnahme im Oktober 2021 „ein umfassendes und reuevolles Geständnis“ ab und enthüllte zudem „neue Tatsachen und Beweise“. Damit ergab sich aus Sicht der WKStA der dringende Verdacht in Richtung neuer Straftaten wegen Ausflüchtens, Geldwäsche und wettbewerbswidriger Absprachen, die bisher nicht in die Ermittlungen einbezogen wurden. Konkret handelt es sich um “vom BMF (Finanzministerium, Anm.) in Auftrag gegebene und bezahlte Studien zum Nutzen von Sebastian Kurz und der ÖVP von September 2018 bis Dezember 2020”. Die zehn Studien – etwa zur Digitalsteuer, zum Spiel, zur Transparenzdatenbank, zur Evaluation des Corona-Hilfspakets und zur Evaluation des Wirtshauspakets – hatten ein Fördervolumen von insgesamt 337.320 Euro.

Wie diese Studien erstellt und abgerechnet wurden, dürfte Beinschab in ihren zahlreichen Vernehmungen als Verdächtige detailliert und offengelegt haben. Die WKStA behauptet, sie habe “Fragen im Auftrag der Mitangeklagten” offengelegt und wie diese dem offiziellen Teil der Studie “angehängt” und “eingerechnet” worden seien. Beinschab soll dies mit elektronischen Akten dokumentiert haben, „die nach einer Übersicht in einem Excel-Sheet mehrere Unterordner enthielten, in denen Angebote, Rechnungen, Studienergebnisse und angehängte Fragen, gegliedert nach Jahren und Studien, abgelegt waren“, gibt er zu bedenken . der WKStA. Die Veröffentlichung dieser Studien in der Mediengruppe „Österreich“ erfolgte in mehreren „Wellen“, auch Veröffentlichungen „über andere Medien“ waren geplant. Laut WKStA soll Beinschab auch offengelegt haben, „wie und in wessen Auftrag die Studienergebnisse für die Veröffentlichung manipuliert wurden“.

Für die WKStA war dies ein „Anerkennungsakt“, der für den Gnadenstatus erforderlich war, da Beinschab Erkenntnisse offenbarte, die den Ermittlern zum Zeitpunkt seiner Festnahme nicht vorlagen. Die Staatsanwaltschaft verweist in diesem Zusammenhang auch auf die „Darstellung der konkreten Vorgehensweise bei den bereits bekannten Studien“. Hingegen ist die Schaltung verdächtiger Anzeigen durch die WKStA als Gegenleistung für die Veröffentlichung redaktioneller Inhalte noch nicht vom Kronzeugenstatus erfasst. Beinschab will diesbezüglich nichts gewusst haben. Die WKStA hält dies für „nachvollziehbar“, widersprüchliche Beweise seien „derzeit nicht verfügbar“. Für die WKStA ist dies jedoch noch nicht abschließend geklärt, sie möchte „die abschließende Auswertung der gesicherten Daten abwarten“. Ergeben sich in dieser Verfahrenslinie keine neuen Verdachtsmomente gegen Beinschab, könnten sie mit einem Ablenkungsangebot rechnen und sich daher der Anklage und einer Hauptverhandlung widersetzen.

Die WKStA vermutet, dass der ehemalige Minister der Familie Karmasin „Urheber und Ideengeber“ eines PR-Instruments war, das der damalige Außenminister und spätere Bundeskanzler von Bundesminister Sebastian Kurz und der ÖVP aus Steuergeldern profitiert haben soll Umfragen. . Karmasin bestreitet dies und stellt fest, dass „er sich an keinem gemeinsamen ‚Aktionsplan‘ beteiligt hat, dazu auch nicht – von niemandem – überredet wurde und lediglich Kontakt zwischen dem späteren Chef der ÖBAG und dem damaligen Generalsekretär des Ministeriums hatte Finance, Thomas Schmid., und Meinungsforscherin Sabine Beinschab.

Beinschab hatte Karmasin in seinem Kreuzverhör der Angeklagten belastet und unter anderem behauptet, er habe seine Tätigkeit als Markt- und Meinungsforscher entgegen seiner Aussage bis Dezember 2021 fortgesetzt. Auch Karmasin habe er dazu „ermahnt“. Daten löschen und um Hilfe bitten, weil sie nicht wusste, wie sie das automatische Löschen von Nachrichten beim Nachrichtendienst „Signal“ einschalten kann. Für Karmasin und Beinschab gilt ebenso wie für Kurz und die anderen Verdächtigen in der ÖVP-Affäre, darunter mehrere Kurz-Vertraute, Schmid und die Medienschaffenden Helmuth und Wolfgang Fellner, die Unschuldsvermutung.

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