Benken ZH: Uraltes Schmuggel-Samurai-Schwert

Ein Vater und seine Tochter hätten das 669 Jahre alte Katana, ein langes japanisches Schwert, bei der Einreise nach Thayngen SH nicht registriert, teilte das Bundesamt für Zoll und Grenzschutz (BAZG) am Dienstag in seinem Digitalmagazin Forum Z mit. Zudem Neben dem Schwert wurden auch ein altes Buch, ein Vertrag, eine Verkaufsrechnung und andere Dokumente im Auto gefunden.

Die Ermittlungen ergaben, dass der Fahrer nicht der Besitzer des Schwertes und anderer Gegenstände war. Er wurde vom eigentlichen Eigentümer – seinem Arbeitgeber – beauftragt, die Antiquitäten in Stuttgart (D) abzuholen und zum Haus des Auftraggebers zu liefern. Andere Personen waren nicht am Schmuggel beteiligt.

Dem Verdächtigen droht eine sehr hohe Geldstrafe

Für 100 Franken verhängte die Staatsanwaltschaft Schaffhausen eine Busse von 60 Franken pro Tag. Dazu kommen eine Busse von CHF 300 und die gleichen Anwaltskosten. Bei einer Bestellung hat das BAZG fast 54’000 Franken Mehrwertsteuer eingezogen. Außerdem verfasste er eine Anklageschrift wegen Verstoßes gegen das Umsatzsteuergesetz. Dem Verdächtigen droht nun eine Busse von bis zu CHF 800’000.

Antike Schwerter gelten laut BAZG als Kulturgut im Sinne des Kulturgütertransfergesetzes. Das Bundesamt für Kultur bestätigte diese Gesetzesauslegung. Das Gesetz trägt zur Erhaltung des kulturellen Erbes bei. Ziel ist es, Diebstahl, Plünderung und illegale Ein- und Ausfuhr von Kulturgütern zu verhindern. (SDA / chs)

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