Stand: 14.06.2022 15:13
Gesundheitsminister Lauterbach hat einem Medienbericht zufolge einen Gesetzentwurf zur Triage eingebracht. Demnach soll allein die Überlebenswahrscheinlichkeit von Patienten darüber entscheiden, wer zuerst medizinisch versorgt wird.
Alter, Gebrechlichkeit, ethnische Zugehörigkeit, Religion, Geschlecht, sexuelle Orientierung oder Behinderung sollten bei der Triage keinen Nachteil beim Zugang zur Intensivmedizin darstellen. Dies seien “unzureichende Kriterien” zur Beurteilung der Überlebenswahrscheinlichkeit, heißt es in einem Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der von der Funke Mediengruppe berichtet wird.
Wenn es in einer akuten Pandemiesituation mehr Kronen-Intensivpatienten als Behandlungsplätze gibt, kann die Entscheidung, welcher Patient behandelt wird, “nur auf Basis der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit der betroffenen Patienten getroffen werden.” er sagt. Der Entwurf.
Triage
Triage ist in der Medizin eine Methode, um auszuwählen, wer im Falle eines Notfalls oder einer Pandemie zuerst behandelt wird. Beispielsweise kann die Möglichkeit des Überlebens eine Rolle spielen. Das Wort Triage kommt vom französischen Verb „choose“, was „sortieren“ oder „auswählen“ bedeutet.
Der Begriff wurde ursprünglich von der Militärmedizin geprägt, wird heute aber auch in der Notfallmedizin oder im Zivilschutz verwendet. Auch im militärischen Kontext ging es zunächst um die Auseinandersetzung mit den Soldaten, die schnell wieder einsatzfähig gemacht werden konnten.
Zwei Intensivmediziner sollten im Einzelfall entscheiden
Sollte eine Triage-Entscheidung erforderlich sein, soll diese „im gegenseitigen Einvernehmen zwischen zwei seit mehreren Jahren intensivmedizinisch tätigen Fachärzten und intensivmedizinischer Zusatzausbildung“ getroffen werden. Laut Gesetzentwurf müssen beide Patienten unabhängig voneinander beurteilen.
Betrifft die Vergabeentscheidung Menschen mit einer Behinderung oder Vorerkrankung, ist die „Begutachtung einer anderen Person, die mit der entsprechenden Fachrichtung für die Vorbehinderung oder Vorerkrankung konsultiert wurde“ hinzuzuziehen.
Laut Entwurf soll die laufende Intensivbetreuung von Patienten mit Krone nicht unterbrochen werden, auch wenn die Überlebenschancen eines anderen Patienten mit Covid als besser eingeschätzt werden. Kliniken seien ab sofort aufgefordert, auch alle anderen Optionen zur Schaffung von Platz auf Intensivstationen zu prüfen, etwa Patienten in andere Krankenhäuser zu verlegen oder „geplante, nicht kritische Operationen zeitlich zu verschieben“.
Lauterbach: Folgen Bundesverfassungsgericht
Lauterbach sagte laut Funke-Zeitungen, die Bundesregierung folge mit dem Entwurf der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Zugleich betonte er, dass in Deutschland bisher alle Kronenwellen verhindert worden seien, „diese Sichtung ist zur täglichen Praxis geworden. Das soll auch weiterhin der dritte Fall der Krone sein.“