Alexander Tower – Berlin erwägt den Rückkauf des Monarch Towers am Alexanderplatz
Mo 25.07.22 | 06:16 | Von Boris Hermel
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Video: rbb24 Nachtshow | 25.07.2022 | B. Hermel | Bild: dpa/Jörg Carstensen
Ist der von der Gruppe russischer Monarchen geplante Alexanderturm am Alexanderplatz nur ein Luftschloss? Aufgrund erheblicher Bauverzögerungen erwägt Finanzsenator Wesener einen Rückkauf des Grundstücks durch das Land Berlin. Von Boris Hermel
Neben dem Alexa-Einkaufszentrum gibt es nur wenige Anzeichen für viel Aktivität. Am vergangenen Mittwochnachmittag war das Gelände der russischen Monarchengruppe komplett menschenleer, am Donnerstag arbeiteten ein gutes Dutzend Bauarbeiter in der Grube am Berliner Alexanderplatz. Unten sehen Sie den Betonkern des Alexanderturms.
Alles hätte schon viel weiter sein sollen. Vor zweieinhalb Jahren, Ende November 2019, haben Monarchenchef Sergej Ambartsumyan und der damalige Regierungsbürgermeister Michael Müller (SPD) die Schaufel in den Boden gesteckt. Die Vision des in Moskau ansässigen armenischen Investors: ein 150 Meter hoher Turm, entworfen von den renommierten Architekten Ortner & Ortner mit 377 Wohnungen und Geschäften auf 35 Stockwerken, insgesamt 42.000 Quadratmeter Nutzfläche. Aber heute ist von diesen Stockwerken oberirdisch nichts mehr zu sehen.
Eine Fertigstellung bis September 2023 ist nicht mehr tragbar
Detlef Stöcker gibt die Verzögerungen offen zu. Der Anwalt spricht für den Monarca-Investor. Der mit dem Land Berlin vertraglich vereinbarte Fertigstellungstermin September 2023 kann nicht mehr eingehalten werden. „Die Hoffnung ist jetzt Ende 2024“, sagt Stöcker. Zur Begründung der Verzögerungen führt er aufwendige Gutachten an, mit denen der Investor nachweisen musste, dass der direkt angrenzende Tunnel Grunerstraße unter dem Alexanderplatz durch die Tiefbauarbeiten nicht beschädigt werde.
Darüber hinaus wird Monarch laut Stoecker auch von Lieferschwierigkeiten geplagt. Zu möglichen finanziellen Problemen des Investors sagt der Jurist mit Blick auf Russlands Krieg in der Ukraine sibyllinisch: “Natürlich ist es für jemanden mit Sitz in Osteuropa immer schwierig, Gelder nach Deutschland zu bekommen.”
Monarch wolle nun mit dem Land Berlin, vertreten durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) als direktem Vertragspartner, über eine Anpassung des Fertigstellungstermins verhandeln, so Stöcker weiter. Es werde alles getan, um zu zeigen, “dass wir gegen die Verzögerungen nichts machen können”.
Berlins Finanzsenator Daniel Wesener (Grüne) sieht das anders. Sie ist der Arbeitgeber von BIM. „Im Juni haben wir festgestellt, dass der erste Meilenstein, hier sprechen wir von der Fertigstellung des Motherboards, nicht erreicht wurde“, sagt Wesener. „Es reicht nicht aus, dass ein Anwalt feststellt, dass der Bau voranschreitet, das muss ein Baugutachter feststellen. Diesen Nachweis hat Monarch nicht erbracht.“
Ankaufsrecht hat das Land Berlin
Wegener sagt, dass Monarch zwar nicht für die Verzögerungen verantwortlich sei, die durch die Bewertung des Grunerstraßentunnels verursacht wurden, die Nachfristen seien jedoch bereits gewährt worden. Allerdings zeichneten sich nach Angaben des Finanzsenators weitere erhebliche Verzögerungen ab.
Wesener weist darauf hin, dass der Vertrag zwischen Monarch und BIM 2019 neu verhandelt wurde und nicht nur eine mögliche Rückabwicklung, sondern auch ein klares Kaufrecht für das Land Berlin regelt, falls der Investor die vereinbarten Fristen und Meilensteine versäumt Umfang der eigenen Schuld. Der Ankauf der Immobilie durch das Land soll zum Marktwert von 2019 erfolgen. Das ist laut Wesener eine Summe, bei der „ich auch als Finanzsenator in schwierigen Zeiten sagen kann: ‚Ja, das wäre natürlich bezahlbar ‘”.
Der Anwalt kündigt rechtliche Schritte an
Der Finanzsenator sieht in dem Vertrag keinen Interpretationsspielraum, denn er sagt: „Es obliegt dem Investor nachzuweisen, dass er seiner Baupflicht nachkommt. Das ist ihm bislang zu wenig gelungen.“ Die Schonfrist dauert bis zum Herbst. Kann Monarch die Verspätung nicht aufholen, müsse der Staat über Strafen nachdenken „und eventuell auch vom Ankaufsrecht Gebrauch machen“, sagt Wesener.
Der Anwalt der Monarchin, Detlef Stöcker, kündigt mögliche rechtliche Schritte in dem Fall an. Das Unternehmen hat bereits viel Geld investiert. Der Vertrag mit BIM sehe nicht vor, „dass wir den gesamten investierten Betrag zurückerstatten würden“. Er setzt weiterhin auf eine gute Kommunikation mit dem Land.
Dazu scheint der Finanzsenator bei weiteren Verzögerungen aber nicht bereit zu sein: Wenn Berlin eine Immobilie zweckgebunden verkauft, sagt Wesener, „dann legt das Land Wert auf die Zweckerfüllung. Dafür sorgen wir.“ das. Wenn es nicht so ist, werden wir das auch sanktionieren.“
Daher könnte die Entscheidung über den Kauf im Herbst fallen.
Ausstrahlung: rbb24 Inforadio, 25. Juli 2022, 6 Uhr
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