Berlin verschärft Regeln für das Abstellen von E-Scootern

Kritik aus dem Fußgängerbund: Berlin verschärft Regeln zum Abstellen von E-Scootern

dpa/Christoph Hardt

Audio: rbb24-Inforadio | 21.07.2022 | Jan Menzel | Bild: dpa/Christoph Hardt

Immer wieder werden E-Scooter in Berlin gnadenlos mitten auf dem Bürgersteig geparkt. Die Verkehrsverwaltung will ab September Maßnahmen ergreifen und die Vorschriften für Vermieter verschärfen. Der Fußgängerverein Fuss e. V. hält nichts davon.

Wie angekündigt, will die Berliner Verkehrsverwaltung die Regeln für E-Scooter-Anbieter ab dem 1. September verschärfen. Die Eckpunkte der Novelle des Berliner Straßengesetzes liegen dem rbb vor. Der “Tagesspiegel” [Bezahlinhalt] hatte zuerst über den Entwurf berichtet.

Dementsprechend sollten Anbieter ausdrücklich verpflichtet werden, sicherzustellen, dass Nutzer Fahrzeuge so abstellen, dass kein Dritter gefährdet, belästigt oder behindert wird. Beim Abstellen von Elektrorollern auf Gehwegen muss eine „Restgehwegbreite von mindestens 2,30 Meter“ frei bleiben.

Fuss eV: Es gibt keine wirksamen Sanktionen

Das Abstellen von Mietfahrzeugen vor S- und U-Bahn-Eingängen, Bus- und Straßenbahnhaltestellen sowie in Kreuzungsbereichen ist ausdrücklich untersagt. Auch Radwege, Friedhöfe, Grünflächen und Fußgängerzonen sind als Parkverbotszonen aufgeführt.

Der Fußgängerverein Fuss e. V. kritisiert die Änderung als „nicht umsetzbar und damit unwirksam“. Schon jetzt ist es verboten, Elektroroller vor den Türen des Hauses oder des Bahnhofs abzustellen. Die Anwendung der neuen Regeln ist oft zu kompliziert. „Das macht aber auch nichts, denn wirksame Strafen bei Verstößen gibt es nicht“, heißt es in einer Pressemitteilung des Fußgängerverbandes.

Ein Bild vom ordnungsgemäß geparkten E-Scooter?

Die Muster-Sondernutzungserlaubnis des Senats sieht vor, dass E-Scooter künftig als ordnungsgemäß abgestellt und nicht als „wild abgestellt“ dokumentiert werden müssen. Dies kann durch Nutzerfotos oder „andere geeignete technische Vorkehrungen“ erfolgen. Händlerreservierungssysteme sollten – sofern erforderlich – bis spätestens 1. März 2023 aktualisiert werden.

Außerdem soll es Fristen für Händler geben. Werden Roller oder Fahrräder nicht ordnungsgemäß abgestellt, müssen die Anbieter dafür sorgen, dass diese Fahrzeuge tagsüber innerhalb von vier Stunden umgeparkt werden. Für Roller und Fahrräder, die über Nacht falsch geparkt wurden, endet die Frist am nächsten Morgen um 10 Uhr.

Die Verkehrsleitung plant Parkplätze

Die Verkehrsleitung hatte bereits vor einigen Wochen angekündigt, dass es auf den bisherigen Parkplätzen mehr Stellplätze für E-Scooter und Leihfahrräder geben soll. Abstellverbote für Leihroller und Fahrräder in der Nähe dieser Flächen sollen dann durchgesetzt werden.

Die konkrete Ausweisung der Zonen liegt laut Verkehrsverwaltung in der Hoheit der Landkreise. Sie würden besser wissen, welche Seiten geeignet sind. Die Senatsverwaltung führt jedoch Abstimmungsgespräche mit den Verteilern und mit der BVG. Wie viele Parkplätze ausgewiesen werden müssten, konnte eine Sprecherin nicht beziffern.

Der Verein Fuß e. V. berichtet, dass die geplanten Änderungen und Neuregelungen bei Polizei, Ordnungsamt, Stadtreinigung und Behindertenvertretungen auf Skepsis und Kritik stoßen. Da bei Verstößen keine Bußgelder verhängt wurden, ist zukünftig mit massiven Verstößen zu rechnen. Daher fordert der Verband: Eine Sondernutzungserlaubnis soll nur für Vermieter erteilt werden, soweit sie ausgewiesene Parkplätze ausweisen können.

Ausstrahlung: rbb24 Inforadio, 21.07.2022, 16:20 Uhr

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