Bersets Irrflug
Die „Privatsache“ wird zum Staatsgeheimnis
Obwohl Bundesrat und Hobbypilot Berset mit einem Kampfflugzeug zur Landung gezwungen werden musste, verzichtete Frankreich auf ein Verfahren. Und die Schweizer Luftfahrtbehörden? Sie halten es geheim.
Atmen Sie erleichtert auf beim Innenministerium (EDI). Bundesrat Alain Berset (50) muss nach seinem Flugunfall in Frankreich nicht mit dem beschämendsten Strafverfahren bei unserem Nachbarn rechnen. Der Gesundheitsminister drang mit einem Privatflugzeug in das Sperrgebiet des Militärflugplatzes Avord ein, woraufhin ihn ein Kampfjet zur Landung zwang.
Sogar der französische Präsident Emmanuel Macron (44) soll informiert worden sein. Frankreich jedoch verzichtet auf eine Staatsaffäre. Der Pilot und das Flugzeug seien in einem konformen Zustand gewesen. Frédéric Journès, der französische Botschafter in der Schweiz, erklärte, dass Berset über die notwendigen Genehmigungen verfüge.
Hobby wollte er geheim halten: Berset fliegt in militärische Sperrzone in Frankreich (00:57)
Frankreich kennt meist keine Gnade
Die Weichheit ist überraschend. Frankreich zeigt normalerweise keine Gnade bei unbefugtem Betreten von Sperrgebieten. Es habe bereits “drastische Strafen” gegeben, hieß es in den vergangenen Tagen aus Pilotenkreisen und der Bundesverwaltung. Der französische “Code de l’aviation civile” sieht hohe Bußgelder vor. Magistrat Berset wäre durch die Schande eines internationalen Verfahrens noch mehr geschädigt worden.
Seine Abteilung versuchte, den Vorfall als “Privatsache” herunterzuspielen. Berset hielt es nicht einmal für nötig, seine Bundesratskollegen über den internationalen Vorfall zu informieren. Inzwischen scheint die Privatsache sogar ein echtes Staatsgeheimnis geworden zu sein. In allen Ressorts scheint es, dass der Fall in der Bundesverwaltung möglichst geheim gehalten werden sollte.
BlickPunkt auf Alain Berset: „Eher eine Farce als eine Staatsaffäre“ (01:33)
Die lokalen Behörden schweigen zu möglichen Verfahren
Das bei Bersets Parteikollegin Simonetta Sommaruga (62) angesiedelte Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) will auf Nachfrage nicht einmal verraten, ob mit dem Verzicht Frankreichs auf ein Verfahren auch für die Schweizer die Sache erledigt ist Behörden. . Die Entscheidung der französischen Behörden wird zur Kenntnis genommen, es wird nur gesagt. Aufgrund der EU-Verordnung „Vertraulichkeit des Hinweisgebersystems“ und des Amtsgeheimnisses will sich das OFAC nicht weiter äußern.
Denn Berset hatte nicht nur in Frankreich mit einem Verfahren gedroht. Als Schweizer Pilot könnten auch hierzulande Verwaltungs- oder Verwaltungsstrafverfahren florieren. Gemäss Luftfahrtgesetz sind in der Schweiz Bussen bis zu CHF 20’000 oder im schlimmsten Fall sogar der Entzug der Pilotenlizenz möglich. (db)