Der Kriminelle Brian, bekannt als „Carlos“, erhebt auf seinem Instagram-Kanal Anzeigen: Richter und Staatsanwälte wollten ihn erpressen.
Brian, alias „Carlos“, sorgte in der ganzen Schweiz für Aufsehen. -SRF
Ankündigungen
das Wesentliche zusammengefasst
- Der berühmte Kriminelle Brian behauptet, er werde von Staatsanwälten erpresst.
- Er wurde aufgefordert, das Urteil gegen ihn nicht fortzusetzen.
- Das Gericht äußert sich nicht zu Brians Post.
Neue Entwicklung im Fall Brian: Der Kriminelle, auch bekannt als Carlos, erhebt auf Instagram schwere Vorwürfe gegen Richter und Staatsanwälte. Sie sollten versuchen, ihn zu erpressen!
Auf Instagram sagt er, der Staatsanwalt und ein Richter hätten einen Deal vorgeschlagen: “Ich lasse dich am 14. Juli raus, wenn du gegen das Urteil keine Berufung einlegst”, hätten sie ihm gesagt.
Mit dieser Nachricht wandte sich Brian heute Freitag auf Instagram an das Publikum. – Instagram / @ brian_nr1
Doch das interessiert den Häftling nicht. Er schreibt in seinem Post: “Ich mache keinen Deal. Scheiß auf den Richter und die Staatsanwaltschaft.”
Er sitze mit einem Lächeln im Gesicht hinter Gittern, fügt er hinzu. Und er schließt seine Botschaft mit dem FreeBrian-Tag und einem Mittelfinger-Emoji ab.
Der Oberste Gerichtshof weist die Vorwürfe zurück
Was genau hinter der Frustmeldung steckt, ist noch unklar. Sabina Motta, Leiterin Kommunikation am Obergericht Zürich, sagte auf Anfrage von Nau.ch, es sei nicht möglich, sich zum laufenden Verfahren zu äussern. Beiträge, die Social Media entsprechen, werden nicht kommentiert.
Motta stellt jedoch klar: „Soweit gegen Angehörige der Justiz Vorwürfe wegen strafbaren Verhaltens erhoben werden, sind diese in allen Formen zurückzuweisen.“
Das Obergericht des Kantons Zürich am Hirschengraben in Zürich. – Schlüsselschlüssel
Brian sitzt immer noch in Untersuchungshaft. Im Mai wies das Bundesgericht eine Beschwerde seiner Anwälte wegen Rückfallgefahr zurück. Dieser hatte die sofortige Freigabe des Sicherheitsgewahrsams gefordert.
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Im November 2019 wurde Brian vom Amtsgericht Dielsdorf zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Im Mai 2021 erhöhte das Zürcher Obergericht die Strafe auf sechs Jahre und vier Monate. Das Bundesgericht wies den Fall im vergangenen November zur Wiederaufnahme des Verfahrens ab.
Instagram-Bestrafungs-Emoji-Verhaftung des Bundesgerichtshofs